Tafel mit Aufschrift Landesrechnungshof Kärnten
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Chronik

LRH: Empfehlungen werden umgesetzt

Mit einem Nachfrageverfahren kontrolliert der Landesrechnungshof (LRH), ob seine Empfehlungen an Land und Gemeinden auch umgesetzt werden. Für 2019 ergab dieses Verfahren, dass die geprüften Stellen 90 Prozent der Empfehlungen umsetzen wollen. Der LRH wertet das als Zeichen einer ausgezeichneten Arbeit.

606 Empfehlungen sprach der Landesrechnungshof in insgesamt zehn Berichten im Jahr 2019 aus. Das sind rund doppelt so viele, wie im Jahr davor. Das liege unter anderem daran, dass der LRH seit 2019 auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern überprüfen kann, sagte LRH-Direktor Günter Bauer. So wurden im Jahr 2019 erstmals zwölf Gemeinden unter die Lupe genommen. Die Empfehlungen gingen neben der Landesregierung auch an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds, die Kärntner Beteiligungsverwaltung, die Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft, das Kärntner Landesmuseum, den Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee sowie die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft.

Fast 300 Empfehlungen schon umgesetzt

Die geprüften Stellen wollen 547 der 606 Empfehlungen des Landesrechnungshofes umsetzen, hieß es in einer Aussendung am Dienstag, mit 296 Empfehlungen sei die Hälfte bereits umgesetzt worden. „Mit dem Nachfrageverfahren unterstützen wir die Kärntner Landesregierung bei ihrer Verpflichtung dem Landtag über den Umsetzungsstand der Empfehlungen zu berichten“, sagte Direktor Bauer. „Dass die geprüften Stellen rund 90 Prozent der Empfehlungen umsetzen wollen, ist ein Beweis für die ausgezeichnete Arbeit meines Teams“, sagte Bauer. „Ich freue mich, dass wir dadurch Kärnten verbessern.“

Um das interne Kontrollsystem in der Finanzgebarung des Landes Kärnten zu verbessern wird das Land für wichtige und risikoreiche Prozesse eine Risikoanalyse nach anerkannten Standards durchführen. Zudem möchte das Land vermehrt automatisierte Prozesse schaffen und Zugriffsrechte auf ein notwendiges Maß beschränken, um Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und so das interne Kontrollsystem zu stärken.

Problemstoffsammlung in Maria Rain findet nun statt

Durch die Empfehlungen des LRH konnten einige Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit erzielt werden, sagte Bauer: „Im Jahr 2019 haben wir die Abfallentsorgung in zwölf Gemeinden überprüft. Die ausgesprochenen Empfehlungen sollen aber nicht nur für die zwölf geprüften, sondern für alle 132 Gemeinden als Richtlinie dienen.“

Die Gemeinde Globasnitz hat beispielsweise auf Empfehlung des Rechnungshofes eine Abgabestelle für Gerätealtbatterien und -akkus eingerichtet. Maria Rain führt nun – wie gesetzlich vorgesehen – zweimal pro Jahr eine Problemstoffsammlung durch und die Gemeinde Krumpendorf möchte zukünftig biogene Abfälle wie Grasschnitt, Laub und andere pflanzliche Abfälle getrennt sammeln. „Das Thema Nachhaltigkeit ist uns ein großes Anliegen. Wir möchten zukünftig verstärkt Prüfungen zu diesem Thema durchführen“, sagte Bauer.

Nicht umgesetzt: KABEG-Gemeindeanteil direkt finanzieren

Zu den nicht umgesetzten Empfehlungen zählt jene an das Land, im Bereich der Krankenanstalten, das System der Gemeindeumlagedarlehen abzuschaffen. Seit 2001 zahlen die Gemeinden ihren 30-prozentigen Beitrag zum Betriebsabgang der Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft (KABEG) nicht mehr direkt, sondern die KABEG nimmt Fremdmittel dafür auf, sogenannte Gemeindeumlagedarlehen.

Aus Sicht des Rechnungshofes sollte die KABEG den Gemeindeanteil aber besser durch direkte Zahlungen der Gemeinden finanzieren. Dadurch würden die Kosten für die Zinsen wegfallen, die von 2001 bis 2018 insgesamt 224 Millionen Euro betrugen.