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Gericht

Kindesmissbrauch: Lange Haftstrafen

In einem Prozess um jahrelangen Kindesmissbrauch sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein Oberkärntner und seine Ehefrau zu zehn bzw. acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll zwei Töchter über mehrere Jahre sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Beide bekannten sich nicht schuldig.

Aussage stand im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts gegen Aussage. Auf der eine Seite zwei Schwestern, 29 Jahre alt, die laut Kinder- und Jugendpsychiaterin in ihrer Persönlichkeit gestört sind. Auf der anderen Seite der 67 Jahre alte Stiefvater, ein pensionierter Lehrer, der streng in der Erziehung war und seine Frau, die Mutter der beiden mutmaßlichen Opfer.

Mutter in Tränen vor Gericht

Sie sagte in Tränen vor dem Richter, dass sie ihre Töchter nicht mehr wiedererkenne. Unvorstellbar sei für sie das alles. Ihr Mann sei in der Erziehung nicht immer optimal für ihre Töchter gewesen, aber Missbrauch hätte nie stattgefunden. Ihr Ehemann spricht von Erfindungen der beiden Schwestern, „Was wir gesehen haben ist Erfindung.“ Weiters sagte der Mann: „Die Kinder so zu sehen ist das schlimmste. Ich liebe sie von ganzem Herzen“. Die Töchter entgegneten der Aussage mit Kopfschütteln.

Kindesmissbrauch an Töchter: Urteil gegen Ehepaar

Zu acht und zehn Jahren Haft ist ein Oberkärntner Ehepaar verurteilt worden. Es soll ihre beiden Töchter jahrelang gequält und sexuell missbraucht haben.

Der Angeklagte soll die beiden Töchter seiner Frau jahrelang misshandelt geschlagen und auch vergewaltigt haben. Erst nach 15 Jahren, im Jahr 2019, hätten sich die beiden Schwestern jemanden anvertraut und so kam der Fall ins Rollen. Viele Zeugen wurden in dem Prozess, der seit dem Frühjahr läuft, gehört, auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt.

Staatsanwältin findet Aussagen plausibel

Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth fragte in ihrem Schlussplädoyer, warum sollen die Schwestern solche schweren Anschuldigungen tätigen? Wohlüberlegt sei es gewesen, sich anderen anzuvertrauen, widerspruchsfrei und plausibel seien ihre Aussagen gewesen, die nochmals per Video den Schöffen gezeigt wurden, so Wohlgemuth. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.