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Gericht

Justizmitarbeiter hatte Sex mit Insassin

Ein Mitarbeiter der Justizanstalt Klagenfurt musste sich am Freitag wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, sexuelle Gefälligkeiten von einem weiblichen Häftling eingefordert zu haben. Der Prozess wurde vertagt.

Das Ermittlungsverfahren führte die Staatsanwaltschaft Graz, da die in Klagenfurt zu nahe am Geschehen ist. Eine solche Auslagerung ist üblich, vor allem auch, wenn es Justizbeamte betrifft. Die Prozess könne aber am Landesgericht Klagenfurt stattfinden, weil keine Befangenheit vorliege, hieß es seitens des Gerichts.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um keinen Justizwachebeamten, der die Gefangenen beaufsichtigt, sondern um einen Mitarbeiter der Abteilung Infrastruktur der Justizanstalt Klagenfurt. Laut Staatsanwaltschaft Graz soll der Mann von einem weiblichen Häftling immer wieder sexuelle Gefälligkeiten eingefordert haben.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Zu Beginn stellte die Verteidigung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Einvernahme des Angeklagten. Diesem gab Richter Gernot Kugi statt, mit Verweis darauf, dass der „persönliche Lebensbereich des Angeklagten betroffen ist“.

Die Gefängnisinsassin selbst erklärte, im Infrastrukturbereich der Justizanstalt gearbeitet zu haben. Gegen den Angeklagten habe sie nichts, man habe sich gut verstanden und sei per du gewesen. Er habe ihr Alkohol gegeben und Geschenke gemacht. Dann aber habe er Gegenleistungen gefordert, angefangen ihre Brust zu streicheln und Oralverkehr eingefordert. „Ich hatte Vergünstigungen und musste Gegenleistungen bringen.“

Alkohol vom Zuhause mitgebracht

Der Angeklagte habe ihr Alkohol sogar von Zuhause mitgebracht, obwohl er von ihren Alkoholproblemen gewusst habe, führte sie weiter aus, er wisse um ihre Lebensgeschichte. Sie habe ihn sogar gefragt, was passieren würde, wenn man sie erwische. Er habe nur gemeint, dann würde man ihn halt rausschmeißen und er in Pension gehen.

Den Prozess ins Rollen gebracht hatte die mutmaßlich Geschädigte indirekt, als sie mit 1,6 Promille angetroffen wurde und man von ihr wissen wollte, woher sie den Alkohol habe. Der Richter fragte sie, ob sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld wolle. „Ich will keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld, ich will nur meine Ruhe“, antwortete sie. Der Angeklagte beteuerte, ihre Angaben würden nicht stimmen und er habe nie Alkohol von Zuhause mitgebracht.

Zeuge sah Übergriffe

Ein ehemaliger Häftling, der im selben Bereich wie die beiden gearbeitet hatte, sagte als Zeuge aus, dass er einmal gesehen habe, wie der Angeklagte die Brust der Frau angegriffen habe. Außerdem habe sich dieser häufiger an sie angelehnt und dabei ihr Hinterteil berührt. Er habe auch „nicht nur einmal gesehen“, dass sie zusammen Bier getrunken haben: „So wie ich weiß, ist sie Alkoholikerin, das hat er ausgenutzt.“ Außerdem habe sie eine Uhr, die sie von ihm bekommen habe, eingetauscht.

Der Angeklagte wies auch das zurück, was die Uhr angeht, so habe er immer gedacht, er habe sie verloren. Staatsanwältin Eva Pachernigg fragte an dieser Stelle nach: „Das heißt, sie hat sie gestohlen?“ Das wisse er nicht, aber er habe sie ihr nicht freiwillig gegeben, so der Angeklagte.

Zeuge nicht erschienen

Da ein laut Richter wesentlicher Zeuge nicht erschienen war, wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Es wurden noch Anträge für eine weitere Zeugeneinvernahme gestellt, sowie für eine Untersuchung des Genitals des Angeklagten, da die mutmaßlich Geschädigte dieses beschrieben hatte. Der Angeklagte hatte keine Einwände gegen eine solche Untersuchung.