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Chronik

Enkelinnen sexuell missbraucht: Haftstrafe

Drei Jahre Haft hat es am Dienstag für einen Lesachtaler wegen sexueller Übergriffe auf seine Enkelinnen gegeben. Der 68-Jährige soll ein Mädchen über Jahre hinweg mehrfach im Intimbereich berührt haben. Bei seiner zweiten Enkelin hat er es laut Anklage versucht.

Der Mann lebte bis heuer mit den zwei Enkelinnen, seiner Frau und den Eltern der Kinder auf einem Bauernhof im Lesachtal. Der Angeklagte gab an, dass sich bei der heute 14 Jahre alten Enkelin beim Schlafengehen ein Ritual entwickelt habe. Als sie sechs Jahre alt war, habe der Mann laut Anklage begonnen, ihr über den Rücken zu streicheln. Als das Mädchen sieben Jahre alt war, habe er es beinahe täglich im Brustbereich, an den Beinen und drei Mal auch im Intimbereich berührt und betastet.

Enkelinnen sexuell Missbraucht: Haftstrafe

Drei Jahre Haft hat es am Dienstag für Lesachtaler wegen sexueller Übergriffe auf seine Enkelinnen gegeben. Der 68-jährige soll ein Mädchen über Jahre hinweg mehrfach im Intimbereich berührt haben. Bei seiner zweiten Enkelin habe er es laut Anklage versucht.

Pensionist bekannte sich schuldig

Das Mädchen musste den 68-Jährigen laut Anklage auch einmal im Intimbereich berühren. Das letzte Mal soll der Angeklagte es heuer im Jänner versucht haben. Da habe ihn die heute 14-Jährige aber abgewiesen. Zu diesen Vorfällen bekannte sich der 68 Jahre alte Angeklagte auch schuldig im Sinne der Anklage.

Auch die jüngere, heute zehn Jahre alte Enkelin, gab an, dass der Großvater bei ihr das Gleiche versucht habe. Das Mädchen habe sich aber laut eigener Aussage gewehrt und den Großvater abwehren können. Daran konnte sich der Angeklagte nicht erinnern, sagte er.

Angeklagter brach in Tränen aus

Als er die Aussage seiner jüngeren Enkelin per Video hörte, brach er in Tränen aus. Er sagte, dass es ihm sehr leid tue und er nicht wisse, wie er es wieder gut machen solle. Mittlerweile musste der Mann den Hof mit seiner Frau verlassen. Der 68-Jährige hat keine Vorstrafen. Er wurde vom Schöffengericht unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt verurteilt. Sein Verteidiger erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.