Tafel mit Aufschrift Italia an der Grenze
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Coronavirus

Erleichterungen bei Ein- und Ausreise

Die niedrigen Infektionszahlen und die Impfrate machen es möglich, dass in den meisten Nachbarländern in den letzten Tagen die Einreisebestimmungen gelockert wurden. Italien verlangt noch eine Registrierung und einen „3-G“-Nachweis.

Eine Reise nach Deutschland oder Slowenien ist wieder ohne Einschränkungen möglich, wenn man sich davor in Österreich aufhielt. Man braucht weder einen PCR-Test noch eine Quarantäne oder Impfung für die Einreise nach Slowenien.

Eine Weiterreise nach Kroatien ist ohne Einschränkungen und auch ohne „3-G“-Nachweis möglich, sagte Christoph Kronsteiner vom ÖAMTC: „Für die Einreise in Kroatien ist eine Registrierung notwendig. Es ist zu empfehlen, sie vorab zu machen, um unnötigen Wartezeiten an den Grenzen zu entgehen.“ Der ÖAMTC warnt in diesem Zusammenhang vor Betrügern. Generell gilt: Die Registrierung für die Einreise muss immer kostenlos sein.

„3-G-Regelung“ für Italien

Seit Montag reicht für die Einreise nach Italien die Registrierung über das Internet und ein „3-G“-Nachweis, so Kronsteiner: „Dafür benötigt man entweder einen maximal 48 Stunden negativen Test oder einen Impfnachweis, dass man bereits beide Impfungen erhalten hat mit 14-tägiger Wartezeit oder ein Genesungszertifikat. Dies am besten in Englisch oder Italienisch. Zudem ist noch eine Registrierung über das Passagier- und Lokalisierungsformular durchzuführen plus eine Meldung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.“

Im Fall der meisten Kärntner, die über den Grenzübergang Thörl-Maglern nach Italien einreisen, wäre das die Behörde in Tarvis. E-Mail: tarvis.border@asufc.sanita.fvg.it.

Die Ausnahme für den kleinen Grenzverkehr gilt nach wie vor, das heißt, zwischen dem Wohnort und der Grenze dürfen nicht mehr als 60 Kilometer liegen und man muss Italien binnen 24 Stunden wieder verlassen. Gedacht ist die Regelung ohne „3-G“-Nachweis für Tagesausflügler.

Rückreise erleichtert

Auch die Rückreise nach Österreich ist nun etwas leichter, so Kronsteiner: „Egal, ob man aus Kroatien, Slowenien, Italien oder Deutschland wieder nach Österreich einreist – man benötigt dafür einen 3-G-Nachweis: Entweder ein negatives Testergebnis oder einen Impfnachweis, dass man bereits vor 22 Tagen die Erstimpfung erhalten hat oder ein Genesungszertifikat. Ist ein 3-G-Nachweis bereits bei der Rückreise nach Österreich vorhanden so ist keine Registrierung durchzuführen.“ Ansonsten muss das Pre-Traval-Clearance-Formular im Internet ausgefüllt werden.