Konkret soll die Klagenfurterin sieben ausgewachsene Hunde, vier Welpen und mehrere Katzen unzureichend gepflegt haben. Bei einer Delogierung im November 2020 soll die Vermieterin des Hauses, in dem die Angeklagte gewohnt hatte, zwei Katzenskelette in einem Raum vorgefunden haben. Außerdem soll das Haus mit Kot und Urin der Tiere verschmutzt gewesen sein.
Tierärzte sahen keine Anzeichen von Verwahrlosung
Bei der fortgesetzten Verhandlung am Donnerstag sagten zwei Tierärzte aus. Einer hatte Hunde der Angeklagten behandelt, aber keine Anzeichen von Verwahrlosung oder Unterernährung festgestellt, sagte er vor Richterin Sabine Roßmann. Der zweite Tierarzt war dabei, als der Frau die Hunde abgenommen wurden, nachdem Fotos von den stark verunreinigten Zimmern aufgetaucht waren. Auch er sagte aus, dass die Hunde in einem „mittelguten bis guten“ Ernährungszustand gewesen seien. Der Umgang der Angeklagten mit den Hunden sei „überhaupt nicht kritikwürdig“ gewesen. Katzen habe er bei seinem Einschreiten aber nicht gesehen, sagte er aus.
Weitere Zeugen sollen befragt werden
Weitere Zeugen sagten, dass die Angeklagte einen „sehr guten“ Umgang mit ihren Tieren gehabt habe. Im Prozess kam immer wieder ein eigenes „Katzenzimmer“ zur Sprache, in dem die Frau mehrere Katzen gehalten haben soll. Wahrnehmungen, wie es darin ausgesehen habe, wollten die Zeugen aber allesamt nicht gemacht haben.
Am nächsten Verhandlungstag sollen die Besitzer der verschmutzten Liegenschaft befragt werden. Ein neuer Verhandlungstermin stand vorerst nicht fest.