Coronavirus

Neue Stelle nur mit Impfung

Bei den Kärntner Ordensspitälern St. Veit, Friesach und den Elisabethinen in Klagenfurt müssen neue Mitarbeiter eine Covid-Impfung vorweisen. Bestehende Mitarbeiter anderer Firmen beschäftigt die Frage, ob eine Kündigung droht, wenn man sich nicht impfen lässt.

Arbeitnehmer berichteten dem ORF, dass es in ihren Firmen schon Hinweise darauf gegeben habe, dass man gehen könne, wenn man sich nicht impfen lasse. Darauf angesprochen, bestritt der Arbeitgeber aber vehement, Impfwilligkeit und mögliche Kündigung verknüpft zu haben.

Anfragen dazu gibt es immer wieder in der Arbeiterkammer bei Arbeitsrechtsexperten Max Turrini. Man habe Anfragen Dienstnehmern, denen auf die eine oder andere Weise nahe gelegt werde, sich impfen zu lassen. Konkrete Drohungen gebe es nur in den seltensten Fällen, kämen aber vor. Viele Firmen klären aber auch auf, weil es hier um das Abbauen von Ängsten gehe, so Turrini.

"Sinnvoll in manchen Branchen

Grundsätzlich gibt es in Österreich nach wie vor keine Impfpflicht, so Turrini: „Der Gesetzgeber hat auch schon angekündigt, dass das so bleibt. Allerdings kann in bestimmten Branchen wie einem Spital bei Neueinstellungen der Impfstatus verlangt werden. Man geht ja mit Patientinnen und Patienten um, da ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers festzumachen.“

Eine verweigerte Impfung könne aber sehr wohl versteckte Folgen haben, der Arbeitgeber habe ja Kündigungsrecht, da werde eine Impfung nicht vordergründig als Grund abgegeben. Man werde sich das genau anschauen, es sei aber zum Beispiel eine Versetzung eines Dienstnehmers möglich. Im Fall von Kündigungen werde man wenige Handlungsmöglichkeiten haben, so Turrini, weil das ja kaum als Grund angeführt werde.

Ministerium empfiehlt Impfung

Den Nachweis über eine Impfung gegen Covid-19 werden künftig das Ordensspital in Friesach, das Krankenaus der barmherzigen Brüder in St. Veit an der Glan und das Elisabethinenspital in Klagenfurt künftig bei Neueinstellungen verlangen. Von den beiden letztgenannten ist Michael Steiner der Geschäftsführer. Er sagte, man halte sich an die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums, wo die Covid-19-Schutzimpfung für Gesundheitspersonal empfohlen werde. Ab Herbst werde man die Schutzimpfung bei Neueinstellungen erwarten. Für das bestehende Personal gebe es aber keine rechtliche Grundlage für eine Impfpflicht.

Bei den Landesspitälern der KABEG bleibt die Impfung vorerst für alle freiwillig. Begrüßenswert sei sie aber schon, heißt es von der KABEG.

Reaktion

Laut Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer dürfe die Vornahme einer Impfung oder allgemein auch die Einnahme eines Arzneimittels nicht mit einer sozialen Teilhabemöglichkeit oder einer beruflichen Tätigkeit verknüpft werden: „Ob man sich impfen lässt, muss immer noch eine höchstpersönliche Entscheidung sein und auch bleiben.“