Coronavirus

Freies Reisen nach wie vor nicht möglich

Bei Reisen zu Nachbarländern und zurück müssen Österreicher nach wie vor einige Bestimmungen und Regeln einhalten, um nicht in Quarantäne zu müssen. Das trifft auch Italien und Slowenien. Ohne „3-G“-Nachweis muss eine Heimquarantäne angetreten werden.

Groß wurde in der Vorwoche von der heimischen Politik angekündigt, dass alle Bürger zwischen Italien und Österreich frei und ohne Auflagen reisen können, die in einem Radius von 60 Kilometern um die Grenze wohnen. Doch ganz so ist es laut dem Bezirkshauptmann von Villach Land, Bernd Riepan, nicht.

Einreisebestimmungen müssen eingehalten werden

Wer aus Italien zurückkomme, müsse entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Die 60-Kilometer-Bestimmung sei von den italienischen Behörden ausgerufen worden. Wie das im Nachbarland genau gehandhabt werde, sei nur schwer zu eruieren. Der Bezirkshauptmann rät jedenfalls, sich an die generellen Einreisebestimmungen nach Italien zu halten. Demnach muss ein negativer Antigen oder PCR Test bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Geimpft oder genesen alleine gelte nicht.

Auch die elektronische Registrierung ist nach wie vor notwendig, bei technischen Problemen akzeptieren die italienischen Behörden auch die handschriftlich ausgefüllte Registrierung.

Ausreise nach Slowenien frei

Bei der Ausreise aus Österreich nach Slowenien benötigen Österreicherinnen und Österreicher derzeit weder einen „3-G“-Nachweis noch Formulare. Die Einreise nach Slowenien ist also frei. Bei der Rückreise aus Slowenien muss allerdings eines der „3-G“ vorgelegt werden. Also eine Impfung, die mindestens 22 Tage her ist, ein aktuell negativer Coronavirus-Test oder eine ärztlich bestätigte durchgemachte Infektion.

Quarantäne ohne „3-G“-Nachweis

Sollte keines der drei vorgezeigt werden können, müssen sich Österreicher zu einem Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise verpflichten und hierfür ein Formular ausfüllen. Der negative Test muss der zuständigen Gesundheitsbehörde in Österreich innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, ansonsten muss eine Heim-Quarantäne angetreten werden.