In den Nockbergen, in 2.000 Meter Höhe, wurde ein Paar von einer Panoramakamera beim Liebesspiel gefilmt. Fotos davon tauchten auch im Internet auf, allerdings waren die Gesichter der Personen nicht erkennbar.
Die Wetter- und Panoramakameras gelten nicht als Überwachungskameras, weil sie nicht laufend Aufnahmen übertragen, sagte Roland Schellander von der Firma WMS, die Panoramakameras vertreibt. Meistens werden nur hoch auflösende Fotos erstellt, Webcam-Aufnahmen seien keine systematische Videoüberwachung. Außerdem würden nur wenige Bilder pro Tag gespeichert.
Personenrechte: Schadenersatz-Klagen möglich
Doch wenn Menschen erkennbar gefilmt oder fotografiert werden, die das nicht wollen, kann es für die Betreiber der Kameras eng werden. Es kann zu Unterlassungs- und Schadenersatzklagen führen, so Schellander: „Grundsätzlich sollten Kameras so positioniert werden, dass aufgrund der Auflösung der Kamera oder des Abstandes keine Personen erkannt werden können. Wenn das nicht möglich ist, sorgen wir mit unserer Software dafür, dass Personen verpixelt oder aus dem Bild entfernt werden.“
Nockalm-Straße: Infotafeln weisen auf Webcam hin
Auch das Liebespaar auf der Nockalm war nicht zu erkennen. Von dem Juristen des Nockalm-Straßenbetreibers heißt es dazu, die Besucher würden mittels Infotafel auf die Webkameras hingewiesen.