Pädagogin und Anwalt vor Gericht
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Gericht

Lehrerin kämpft weiter gegen Entlassung

Am Mittwoch ist der Zivilprozess um die Entlassung einer Lehrerin fortgesetzt worden, die keine Maske tragen wollte und den Schülern nicht beim Testen half. Die Lehrerin sagte erstmals selbst beim Prozess aus, mit dem sie gegen die Entlassung kämpft. Er wurde nach ihrer Aussage vertagt.

Es geht um die Frage, ob die junge Pädagogin die Covid-Schutzmaßnahmen verweigert hatte und ob die Entlassung daraufhin rechtens war oder nicht. Geht es nach der 28 Jahre alten Klägerin war beides nicht der Fall. Vor Richterin Daniela Bliem schilderte die Pädagogin erstmals ihre Sicht der Dinge. Das hörte sich etwas anders an, als es die Bildungsdirektion und das Bildungsministerium als beklagte Partei geschildert hatten.

Lehrerin kämpft gegen Entlassung

Am Mittwoch ist der Zivilprozess um die Entlassung einer Lehrerin fortgesetzt worden, die keine Maske tragen wollte und den Schülern nicht beim Testen half. Die Lehrerin sagte erstmals selbst beim Prozess aus, mit dem sie gegen die Entlassung kämpft.

„Dienstlicher Ungehorsam“

Wiederholt wurde von einer beharrlichen Weigerung der Lehrerin gesprochen, Dienstanweisungen zu befolgen und sämtliche CoV-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auch ein Attest, das sie vom Tragen einer Maske entbunden hätte, habe die Frau laut Bildungsdirektion nicht vorlegen wollen. Von einem besonders evidenten Fall dienstlichen Ungehorsams war erneut die Rede.

Lehrerin erzählte von Übergangslösung

Ein etwas anderes Bild zeichnete die junge Lehrerin in ihrer Aussage vor Gericht. Bis zum Dezember des Vorjahres hätte sie mit einem Faceshield unterrichtet. Als dann die Maskenpflicht kam, suchte sie das Gespräch mit dem Schuldirektor, in der Absicht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dabei legte sie ein ärztliches Attest eines Allgemeinmediziners vor, das sie aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreien sollte.

Gemeinsam habe man sich darauf geeinigt, dass die 28-Jährige mit Faceshield und einem Schal als Mundschutz weiter unterrichten dürfe.

Offenbar hitziges Gespräch mit Direktor

Bis Anfang Februar unterrichtete sie dann auch auf diese Art und Weise. Ob es während dieser Zeit Beschwerden von Kollegen oder Vorgesetzten gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Nein, so die Lehrerin, auch die Schüler hätte sie vor dem Unterricht über ihre Maskenbefreiung aufgeklärt. Doch dann hätte der Direktor erneut angerufen, es gäbe eine neue Verordnung und man müsse darüber sprechen, wie es weitergehe, hieß es.

Dabei wurde des dann offenbar hitziger. In dem Gespräch stellte die Lehrerin klar, dass sie sich nicht testen lassen werde. Auch die Schüler werde sie nicht bei den Selbsttests beaufsichtigen, weil sie diese Handlung als ärztliche Tätigkeit sehe, die nicht ihrer Verantwortung liege. Der Direktor sagte schließlich, er müsse das seinen Vorgesetzten melden, nannte sie eine Staatsverweigerin und bezeichnete sie als „unsozial“. Außerdem solle sie davon ausgehen, dass sie das Schulgebäude künftig nur mehr privat betreten werde. Nach der Aussage der Pädagogin sollte der Schuldirektor zu Wort kommen. Es wurde aber vertagt, er wird bei der nächsten Verhandlung gehört.