Frau mit Eistüte
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Wirtschaft

Es gibt wieder mehr Ferialjobs

Kärntens Firmen vergeben heuer noch nicht ganz so viele Ferialjobs, wie in den Jahren vor der Krise, aber der Trend zeigt eindeutig nach oben. Noch seien Jobs zu haben, heißt es vom Arbeitsmarktservice.

In vier Wochen ist die Schule aus, viele Jugendliche wollen in die Arbeitswelt schnuppern und Geld verdienen. Im Tourismus könne man jedes Jahr bis zum Schluss noch einen Job finden, heißt es beim Arbeitsmarktservice (AMS). Mit Stand von Dienstag sind noch 178 Stellen offen, mehr als im vorigen Jahr zu dieser Zeit, sagte Peter Wedenig, der Leiter des Arbeitsmarktservice. Die meisten noch offenen Jobs gebe es im Servicebereich.

Lebensmitteldiskonter sucht noch Mitarbeiter

Wer nicht im Tourismus arbeiten will, findet im Internet noch mehr als 40 Jobs bei einem Lebensmitteldiskonter in Kärnten. Beispielsweise als Regalbetreuer oder auch im Verkauf.

Viele andere Jobs sind schon vergeben. Bei der KELAG endet die Bewerbungsfrist jeweils im Jänner, sie hat mit 150 Stellen heuer schon wieder gleich viele vergeben, wie vor der Coronavirus-Krise. Ebenso sieht es in den Krankenhäusern der KABEG aus, alle Stellen sind bereits vergeben. Dasselbe gilt für die Industrie, den Maschinenring, die Arbeiterkammer oder die Kärntner Milch.

Schriftlicher Arbeitsvertrag notwendig

Die große Freude über den Job und das Geld, über das man frei verfügen kann, soll aber nicht die korrekte Vorbereitung in den Hintergrund treten lassen. Es geht nichts über einen schriftlichen Arbeitsvertrag sagte Christoph Appe vom Jugendschutz der Arbeiterkammer: „Man kann zwar den Arbeitsvertrag auch mündlich abschließen, besser ist es aber schriftlich.“

Beschrieben sollte sein, was die genaue Tätigkeit ist, wann der Beginn und das Ende der Beschäftigung ist, welche Arbeitszeiten es gibt und was bezahlt wird. Der Arbeitsvertrag sollte von beiden Seiten unterschrieben und gut aufbewahrt werden, sagte Appe.

Arbeitszeit und Pausen genau vorgeschrieben

Nach dem Pflichtpraktikum oder dem Sommerjob kommt das böse Erwachen meist dort, wo nichts schriftlich festgelegt wurde, sagte Appe. Immer wieder ist auch die Arbeitszeit ein Thema. Bei Beschäftigten unter 18 Jahren darf sie acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt auch, dass sie spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit dreißig Minuten Pause machen müssen, sagte Appe. „Beschäftigte im Alter über 18 Jahren müssen spätestens nach sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause machen.“