Gericht

19 Monate Haft wegen Wiederbetätigung

Ein 29-jähriger St. Veiter ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und wegen unerlaubten Waffenbesitzes von einem Geschworenengericht in Klagenfurt zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Gemeinsam mit seinem Bruder habe er zwei Whiskeyflaschen nahezu ausgetrunken, bevor er sich vom Bruder ein Hakenkreuz auf den Hodensack tätowieren ließ, gab der Angeklagte zu. Dieses Tattoo habe er – wieder schwer betrunken – am Abschlussabend nach einer Bundesheer-Kompanieübung seinen Kameraden gezeigt. Das war nur einer von mehreren Vorfällen, in denen er sich mit Nazisymbolen meist in Onlinemedien präsentierte.

Richter Gerhard Pöllinger fragte ihn nach einer Begründung und Verantwortung. Er sei bis vor etwa acht Jahren in rechten Kreisen unterwegs gewesen, sagte der Angeklagte. Dort habe jeder so etwas getan. Mittlerweile tue ihm das alles Leid, sein Hakenkreuz-Tattoo habe er auch übertönen lassen, es sei also nicht mehr sichtbar.

Wegen Körperverletzung vorbestraft

Der mittlerweile 29-Jährige ist auch wegen mehrerer Gewaltdelikte einschlägig vorbestraft. Nach einer Wiesenmarktrauferei wurde er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 24 Monaten Haft verurteilt, 18 davon bedingt nachgesehen. Seither halte er sich mit dem Alkohol sehr zurück und habe einen neuen verantwortungsvollen Job, bei dem er immer fit sein müsse, sagte der Angeklagte.

Von den beisitzenden Richtern zu seinem Wissen über den Nationalsozialismus befragt, sagte er, man spreche von sechs Millionen Toten. Warum er das so distanziert formuliere, kam die Nachfrage. Er könne das ja selbst nicht überprüfen, rechtfertigte sich der Angeklagte und zu den Geschworenen sagt er, dass ihm alles, was er getan habe unglaublich Leid tue und ihm auch unglaublich peinlich sei.

Anklagevertretung wollte Haft

Sein Anwalt Franz Zimmermann ersuchte um ein mildes, bedingtes Urteil und darum, die noch offenen 18 Monate nach dem Urteil wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung weiter auf Bewährung nachzusehen. Staatsanwältin Johanna Schunn sagte, der Angeklagte habe über einen Zeitraum von neun Jahren fast das gesamte Spektrum von Wiederbetätigungshandlungen gesetzt. Sie beantragte die Bestrafung des Mannes und dass er seine ausgesetzte Strafe nun antreten müsse. Das Urteil lautete nach der Beratung der Geschworenen auf 19 Monate unbedingte Haft. Die alte Bewährungsstrafe wird aber nicht widerrufen, er muss die alte Strafe nicht antreten. Die Verteidigung kündigt Rechtsmittel an.