Gericht

Hakenkreuz aus WC-Papier gebastelt

Zwei Häftlinge der Justizanstalt Klagenfurt haben im Vorjahr an den Gitterstäben ihrer Zelle ein Hakenkreuz und zwei Sieg-Runen aus Toilettpapier gefertigt und angebracht. Sie wurden am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu je 15 Monaten Haft verurteilt.

Die 21 und 23 Jahre alten Männer standen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht. Die beiden gaben vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger zu, die Symbole angebracht zu haben – mit dem Nationalsozialismus wollen sie beide aber nichts zu tun haben.

Viel mehr führten sie die Tat auf eine Auseinandersetzung mit anderen Häftlingen zurück: „Im Hof direkt gegenüber von unserer Zelle waren Afrikaner, die uns dauernd provoziert und beschimpft haben“, gab der 23-Jährige an. Auch von ihrer Seite habe es Beschimpfungen gegeben, wie der Konflikt angefangen habe, könne er aber nicht mehr sagen.

„Provokation für andere Häftlinge“

Als es an einem Nachmittag im vergangenen Sommer wieder Beleidigungen gehagelt habe, habe man sich dazu entschlossen, eine „Provokation“ zu setzen: Die beiden Angeklagten flochten also die beiden Symbole in die Gitterstäbe des Zellenfensters. „Warum genau diese Symbole?“, wollte Richter Schofnegger wissen. „Es war das erste, was uns eingefallen ist“, antworteten die beiden unisono. Beide betonten, nicht ausländerfeindlich zu sein, viel mehr noch: Die Taten der Nazis würden sie zutiefst ablehnen.

Beisitzender Richter bohrte nach

An dieser Stelle hakte der beisitzende Richter Alfred Pasterk ein: „Was lehnen Sie am Nationalsozialismus ab?“, wollte er vom 23-Jährigen wissen. „Die Taten, die Verfolgung von Juden“, antwortete dieser, auch andere Minderheiten seien verfolgt worden. „Also hatte das sehr wohl etwas damit zu tun, wenn Sie so etwas anbringen, dass eine Ablehnung gegen fremde Rassen zum Ausdruck kommen soll?“, fragte der Richter. „Ja, natürlich“, gab der Angeklagte zurück.

Für Staatsanwalt Christian Pirker hätten die beiden zwei der typischsten NS-Symbole in die Gitterstäbe geflochten um zum Ausdruck bringen zu wollen, „dass ihre Gegenüber nicht als gleich angesehen werden, sondern wie es die Ideologie der Nationalsozialisten war, dass es eine Herrenrasse und Untermenschen gibt“. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass die beiden mit dieser Tat gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatten.

Urteil bereits rechtskräftig

„Für eine bedingte Strafnachsicht gibt es keinen Raum“, sagte Richter Schofnegger in seiner Urteilsbegründung. Dass die Tat während eines Strafvollzuges begangen worden war, fiel besonders erschwerend ins Gewicht – ebenso wie die Vorstrafen, die die beiden Männer wegen Gewaltdelikten ausgefasst hatten.

Der 23-Jährige sitzt auch ohne die aktuelle Strafe noch bis 2027 in Haft, der 21-Jährige war erst im November aus dem Gefängnis entlassen worden. Beide nahmen das Urteil an, auch Staatsanwalt Pirker erklärte Rechtsmittelverzicht.