Strandbad Klagenfurt
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Coronavirus

Testcontainer vor Strandbad Klagenfurt

Es sind weitere Öffnungsschritte und Lockerungen verkündet worden, doch weiterhin gilt in den Bädern die „3-G-Regel“. Wer in Klagenfurt das Strandbad, Loretto oder Maiernigg besuchen will, muss also getestet, geimpft oder genesen sein. Ein Testcontainer wurde aufgestellt.

In normalen Zeiten sind es an die 10.000 Besucher, die sich um den 1. Juni meist schon auf den Stegen des Klagenfurter Strandbades tummeln. Bisher ist Kärntens größtes Strandbad von solchen Anstürmen wetterbedingt verschont geblieben, aber das kann sich mit den steigenden Temperaturen rasch ändern.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bemühten sich Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) und die Stadtwerke um eine bürgerfreundliche Lösung, wie es heißt. Erwin Smole, Vorstand der Klagenfurter Stadtwerke sagte: "Grundsätzlich ist es so, dass jeder Gast die „3-G-Regeln" zu erfüllen hat und wir diese Regeln zu prüfen haben. Nur in den Phasen, wo wir am Eingang eine Staubildung haben, werden wir die Leute rein lassen und in der Anlage prüfen.“

Bei Ansturm nur stichprobenartige Kontrollen

Kontrolliert wird dann also nur mehr stichprobenartig, Kinder unter zehn Jahren sind von den Kontrollen ausgenommen, so Smole: „Im Grunde genommen wollen wir Gruppen und Familien durch lassen um eine Staubildung so schnell wie möglich wieder aufzulösen. Kritisch, das wissen wir vom Tagesbetrieb, ist immer am Nachmittag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr, da müssen wir besonders aufpassen.“

Eigener Testcontainer vor dem Strandbad

Für Besucher, die weder genesen noch geimpft sind, soll vor dem Strandbad ein Testcontainer aufgestellt werden, wo man sich kostenlos und ohne Voranmeldung testen kann: „Die Testmöglichkeit wird es nur vor dem Strandbad Klagenfurt geben, für alle drei Strandbäder. Wir sind jetzt dabei, Container und Mitarbeiter zu organisieren. Wir hoffen, dass das Ende nächster Woche, spätestens nach den Feiertagen errichtet werden kann.“

Neben der „3-G-Regel“ gilt im Eingangsbereich und in den WC-Anlagen eine Maskenpflicht, im Freigelände nicht. Bodenmarkierungen auf den Stegen sollen weiterhin helfen, die Abstandsregeln einzuhalten, so Smole.