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Wirtschaft

Wirte ziehen „halb-positive“ Zwischenbilanz

Nach der langersehnten Öffnung der Gastronomie am 19. Mai ist es nach einer Woche Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen: Wie haben die Gäste auf die Auflagen reagiert und hat sich das lange Warten für die Wirte auch wirtschaftlich ausgezahlt? Wie sich zeigt, sorgten Wetter und Auflagen für einen eher verhaltenen Start.

Eines wird von den Gastronomen hinter vorgehaltener Hand bestätigt: Nämlich, dass sich viele für einen Kaffeehausbesuch nicht extra testen lassen wollen und daher abgewiesen werden, sofern sie nicht eines der beiden anderen vielzitierten „G´s“ vorweisen können, also genesen oder geimpft sind. Die Testmöglichkeiten werden von den Gästen also nicht im erwarteten Ausmaß angenommen und müssen abgewiesen werden – was angesichts der langen Sperrzeit ohne Einnahmen viele schmerzt. Grundsätzlich sind die Wirte aber erleichtert und hoffen nun auf eine rasche Verlegung der Sperrstunde nach hinten.

Erste Zwischenbilanz der Gastronomie

Verhaltener als gedacht fällt die erste Zwischenbilanz der Gastronomie nach der Öffnung am 19. Mai aus. Grundsätzlich sei die Erleichterung aber groß, wieder offen zu haben.

Wirtesprecher: „Verhaltener aber positiver Start“

Auf die Frage, wie die letzte Woche verlaufen sei, sagte Gastronomie-Sprecher Stefan Sternad: „Wir sind froh, dass wir offen haben und endlich wieder Gastgeber sein dürfen, denn das ist die Grundintention eines Wirtes – eine offene Tür beim Gasthaus. Natürlich ist es nicht so angelaufen, wie viele gedacht haben, ich selbst habe es genauso erwartet. Wenn man Wetterbericht und Auflagen subsumiert, war es ein verhaltener aber positiver, weil höchst emotionaler Start in die Sommersaison, bzw. die Normalität.“

Hoffen auf weitere Lockerungen im Juni

Die letzte plus die nächste Woche betrachtend, sei man von einem erfolgreichen Wirtschaften noch weit entfernt, so der Sprecher der 3.900 Gastronomiebetriebe in Kärnten, Stefan Sternad. Alle Hoffnungen hängen nun stark am 10. Juni, denn weitere Lockerungen wie die erlaubte Anzahl der Gäste pro Tisch und die Verlegung der Sperrstunde auf Null Uhr seien unabdingbar.