Angeklagter Prozess Wiederbetätigung
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Gericht

Haft für Sammler von Nazi-Relikten

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Mittwoch ein bereits zweimal einschlägig verurteilter 40 Jahre alter Mann aus Völkermarkt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll unter anderem Nazi-Gegenstände gesammelt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage beinhaltete insgesamt sechs Punkte. So soll der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg nationalsozialistische Gegenstände aller Art, darunter Bilder, Auszeichnungen und Uniformen, zu Hause gesammelt und ausgestellt haben.

Staatsanwältin Karin Schweiger warf dem Völkermarkter unter anderem vor, im Sommer 2018 ein Tattoo am Rücken, das sich aus mehreren NS-Symbolen und Motiven zusammensetze, in einem Völkermarkter Freibad öffentlich zur Schau gestellt zu haben. „Ich hatte ein T-Shirt an. Ich habe es nur kurz im Wasser abgenommen, dort war es aber auch nicht sichtbar“, verteidigte sich der Angeklagte.

Prozess Verstoß Verbotsgesetz
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Am Telefon mit Nazi-Parolen verabschiedet

Außerdem soll er 2018 und 2019 Nachrichten und Fotos mit einschlägigen Inhalten verschickt haben. An ein Telefonat, bei dem er sich mit einer Nazi-Parole verabschiedete, konnte er sich zunächst nicht erinnern. Erst als Richter Oliver Kriz die Aufzeichnung abspielte, zeigte sich der Angeklagte schuldig. „Eine leichte Berauschung sei nicht auszuschließen. Eine Zurechnungsunfähigkeit ist aus dem Telefonat aber nicht erkennbar“, gab der Gutachter zu Protokoll. Den Besitz von NS-Uniformen und das Tragen durch eine Freundin wurde den Geschworenen mit Fotos dargelegt. Einmal soll ein Teil der Uniform auch in einem Klagenfurter Lokal von einer Freundin des Angeklagten getragen worden sein. „Das war eine Gasthauspartie. Es ist schon lange her“, erklärte der gebürtige Klagenfurter gewisse Erinnerungslücken.

Teilweise geständig

Bei dem Vorwurf, zahlreiche Relikte mit nationalsozialistischem Hintergrund sowohl sichtbar in seinem Haus platziert als auch in Schachteln verstaut zu haben, zeigte er sich hinsichtlich eines eventuellen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zunächst kaum einsichtig. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Orden und Bilder sowie weitere Objekte mit nationalsozialistischem Gedankengut gefunden. Der Angeklagte argumentierte den Besitz der Gegenstände mit dem Interesse an seiner Familiengeschichte. Außerdem habe er einiges davon geerbt. „Das sind viele historische Sachen. Eine Reichkriegsflagge bekommt man auch im Army-Shop“, so der Angeklagte. „Ein historisch Interessierter geht dafür in ein Museum“, konterte Staatsanwältin Schweiger.

Urteil: Unbedingte Haftstrafe

Die Geschworenen befanden den Angeklagten für schuldig. Das Schwurgericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, wovon drei Monate hinsichtlich der Verfahrensdauer nachgesehen wurden. Beim Strafmaß erschwerend waren die Vorstrafen und das Zusammentreffen vieler Verbrechen. Mildernd wirkte eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit und dass er sich teilweise geständig zeigte. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Der Mann stand bereits zwei Mal wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht. In den Jahren 2003 und 2012 wurde er zu Haftstrafen in Höhe von je 15 Monaten, davon beim zweiten Mal unbedingt, verurteilt.