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Politik

Seenvolksbegehren nur Kompromiss

Das Seenvolksbegehren mit 12.000 Unterschriften soll am Donnerstag im Landtag beschlossen werden. Eigentlich sollte es Verkauf und Bebauung von Seegrundstücken verhindern, doch es wurde ein Kompromiss. Gemeinden sind vom Verkaufsverbot ausgenommen, es darf auch gebaut werden.

Freie Seezugänge sind an fast allen Kärntner Seen die Ausnahme. So gibt es ein allgemeines Gerangel um ein kleines oder größeres Paradies am Wasser. Dies führte zu einem Wildwuchs dicht verbauter Grundstücke. In privatem Engagement entstand daraus das Seenvolksbegehren mit fast 12.000 Unterschriften.

Nur Landesgrundstücke geschützt

Am Donnerstag soll es im Landtag beschlossen werden, ganz zufrieden sind die Initiatoren trotzdem nicht, so Gerhard Godescha: „Wir wollten einen Passus in der Landesverfassung, den haben wir bekommen, so wie Bayern oder Oberösterreich. Wir wollten aber auch ein Verkaufsverbot für die öffentlichen Seeufergrundstücke. Das Land hat jetzt den Passus drin mit dem Schutz der Seegrundstücke im Eigentum des Landes und der landeseigenen Gesellschaften, aber nicht die im Besitz der Gemeinden.“

Mit-Initiator Walter Polesnik sagte, man hätte eine Chance gehabt, die habe man jetzt aber verstreichen lassen. Ohne eine Einschränkung der Gemeindeautonomie in diesem Punkt werde man nicht weiterkommen, wenn man mit der Verbauung zurückgehen wolle, so Polesnik.

„Gemeindeautonomie nicht durchkreuzen“

Verfassungsjurist Theo Öhlinger führt in einem Gutachten das öffentliche Interesse ins Treffen, er würde kein verfassungsrechtliches Problem bei einem Eingreifen des Landes sehen.

Der Kärntner Landtag kam zu einem anderen Schluss, so Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ). Man könne die Gemeindeautonomie nicht durchkreuzen. Aber da alle Gemeinden mit dem Land in geschäftlicher Beziehung stehen, werde keine Gemeinde im Geheimen einen Deal vollziehen, ohne dass es eine öffentliche Diskussion gebe: „Von Seiten des Landes, denke ich, müssen wir dann auf den Plan treten und de facto ein Vorkaufsrecht reklamieren.“ In Landesbesitz stehen rund neun Prozent der Seeufergrundstücke.

Besserer Schutz für Kärntens Seen

Der Landtag wird am Mittwoch eine Absichtserklärung beschließen, um die Seen im Land besser zu schützten. Damit reagiert man auf das Seenvolksbegehren, für das 12.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt wurden. Ziel ist, die letzten freien Plätze am Wasser nicht zu verkaufen oder verbauen.

Investoren dürfen bauen aber nicht kaufen

Geschützt werden künftig Grundstücke im Eigentum des Landes oder der Beteiligungsverwaltung. Das heißt aber nur, sie sollen nicht verkauft werden, gebaut werden dürfe trotzdem, sagte Martin Gruber, Landesrat für Beteiligungen (ÖVP): „Natürlich, wir wollen die Grundstücke in Wert setzen und touristisch etwas entstehen lassen.“ Es gehe um Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Man wolle den Grund nicht verkaufen, sondern ihn in Wert setzen. Ausschreibungen für Investoren seien dem angepasst.

In Wert setzen heißt in diesem Fall, Investoren dürfen auf einem Grundstück bauen, das ihnen gar nicht gehört, es werden künftig Baurechte für mehrere Jahrzehnte eingeräumt. Damit erreichte das Seenvolksbegehren einen Kompromiss, in dessen Natur es liegt, dass keiner ganz zufrieden ist.