Geimpft, genesen oder getestet – das ist seit Mittwoch die Vorrausetzung für den Zutritt in öffentliche Betriebe. Um den Selbsttest auch als offiziell gültigen Test zuzulassen, richtete das Land Kärnten nun eine Selbsttest-Plattform unter der Internetadresse selbsttest.ktn.gv.at ein. Auf dieser Seite besteht auch die Möglichkeit, sich ein Video mit einer Anleitung anzusehen.
Name, Versicherungsnummer, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen eingegeben werden, dann erhält man einen vierstelligen Code, mit dem man seinen Test zur Kontrolle beschriftet.
Bild vom Test speichern und auf Plattform hochladen
Ein Bild von diesem Test muss auf die Plattform hochgeladen werden. Danach wird man aufgefordert, das Testergebnis direkt im Sichtfenster mit einem Stift durch zu streichen, also zu entwerten.
Testbefund am Handy speichern oder ausdrucken
Danach muss ein Bild von dem entwerteten Test hochgeladen werden. Zur Kontrolle wird das Testergebnis angezeigt, der Datenschutzerklärung muss zugestimmt werden, dann kann das Testergebnis abgesendet werden.
Als Bestätigung erhält man unmittelbar darauf den Testbefund, der am Handy gespeichert oder per Mail weiter geleitet werden kann und dann 24 Stunden als Nachweis zum Eintritt gilt. Die Zeit, wann das Testergebnis abläuft, ist auf dem Befund vermerkt.
Bei positivem Test 1450 anrufen
Im Fall eines positiven Tests bleibt man zu Hause und ruft unverzüglich die gesundheitshotline 1450 an.
Die für den Selbsttest nötigen Tests kann jeder selbst kaufen. Fünf Gratis-Selbsttests gibt es derzeit pro Person und Monat in den Apotheken nach Vorlage der E-Card. Ab Juni sind es sogar zehn Tests pro Person.