Voller Gastgarten in Tarvis
ORF
ORF
Chronik

Espresso in Italien mit Hürden

Ein schneller Besuch in Italien zum Pizzaessen oder Espressotrinken gehört für die Kärntner zur lieb gewordenen Gewohnheit. Die Quarantäne bei der Einreise ist gefallen, doch man muss sich noch vorab registrieren und die „3-G-Regelung“ einhalten.

Seit Mittwoch herrscht wieder weitgehende Reisefreiheit. Einige Regeln sind aber noch zu beachten, sagt der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, das sei die „3-G-Regelung“, also getestet, geimpft oder genesen. Wer nach Italien oder Slowenien reist bzw. wieder zurück möchte, müsse sich außerdem online registrieren. Allerdings könne man auch an der Grenze ein Formular ausfüllen.

Was man beachten muss

Grundsätzlich ist vor jeder Einreise eine elektronische Registrierung unter entry-ptc.gv.at notwendig. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen, Pendlerinnen und Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern. Es kommt derzeit schon zu Staus an Kärntens Grenzen aus den Nachbarländern bei der Einreise, weil viele auf die Registrierung vergessen. Vor allem Bezirkshauptmannschaften der Grenzbezirke weisen auf diesen Umstand hin. Die Registrierung dient vor allem einem allfälligen Contact-Tracing.

Bei der Einreise nach Österreich weiters mitzuführen sind Test- (Antigen oder PCR), Impf- oder Genesenen-Nachweise. Österreich hat die Länder in drei Kategorien eingeteilt, es gelten unterschiedliche Voraussetzungen, je nach Infektionslage in den Ländern. Aus Ländern mit geringem Infektionsgeschehen reichen Nachweise über Test, Impfung und Genesung, es ist keine Quarantäne notwendig, wenn diese Nachweise vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Länder wie Italien, Slowenien, Griechenland, die Schweiz oder Ungarn.

Freitesten nach fünf Tagen möglich

Für die Einreise aus Risikoländern ist ebenfalls der Nachweis eines Tests, der Impfung oder der Genesung notwendig. Aber nur getestete Personen sind zur Quarantäne verpflichtet, nach dem 5. Tag ist ein Freitesten möglich. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise Kroatien oder Zypern.

Die Einreise aus Virusvariantenländern ist weiterhin nur eingeschränkt für österreichische Staatsbürger, Personen mit einem Wohnsitz in Österreich, aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik möglich. Ein PCR-Test ist auch für geimpfte und genesene Personen erforderlich. Für alle gilt die verpflichtende Quarantäne mit einem Freitesten ab dem 5. Tag. Gemeint sind Einreisen aus Brasilien, Indien oder Südafrika.

Völlig unterschiedliche Regelungen

Für alle Reisenden wichtig sind die Einreisebestimmungen der Länder, in die sie sich begeben. Sie sind völlig unterschiedlich. So ist für die Einreise nach Italien für Österreicher zwar die Quarantänepflicht gefallen, doch muss ein PCR- oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, vorgewiesen werden. Auch für Italien besteht Registrierungspflicht, ab 24. Mai elektronisch auf app.euplf.eu.

Slowenien verlangt ebenso einen PCR-Test, ohne diesen gilt Quarantäne-Pflicht. Slowenien akzeptiert auch die Nachweise genesener und geimpfter Personen, wobei es Unterschiede bei den Impfstoffen gibt. Kroatien verlangt eine Registrierung, einen PCR- oder Antigentest und Nachweise von Geimpften (je nach Impfstoff unterschiedlich) und Genesenen, womit die Quarantäne- bzw. Testpflicht entfällt.