Blick über den Wörthersee von der Pörtschacher Gloriette
ORF/Iris Hofmeister
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Politik

Seenvolksbegehren vor Beschluss

Einstimmig ist am Dienstag im zuständigen Landtagsausschuss der Beschluss für das Kärntner Seenvolksbegehren gefasst worden. Kern des Volksbegehrens ist unter anderem ein Verkaufs- und Neubebauungsverbot für die Seeufergrundstücke des Landes.

In vier öffentlichen Ausschusssitzungen wurden Auskunftspersonen und Experten angehört. Mit ihnen wurden die Forderungen des Seenvolksbegehrens besprochen. Dann gab es Beratungen der Klubs, um das, was tatsächlich umsetzbar sei, zu diskutieren, sagte Landtagspräsidenten Reinhart Rohr (SPÖ).

Erhaltung der Seen kommt in Landesverfassung

Schließlich stimmten die Ausschussvertreter von SPÖ, ÖVP und FPÖ einstimmig zu, sagte Rohr: „Wir haben die Linie in einem sehr konstruktiven Dialog, auch mit den beiden Initiatoren Walter Polesnig und Gerhard Godescha, besprochen. Am Ende haben wir erreicht, dass die Landesverfassung um eine Start-Ziel-Bestimmung ergänzt wird und ein klares Bekenntnis zur Erhaltung aller Seegrundstücke im Besitz des Landes und seiner Gesellschaften abgegeben werden sollte.“

Außerdem habe bei den Seegrundstücken des Landes ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit, Naturschutz, touristischen Interessen und der Raumordnung vorzuherrschen, sagte Rohr.

Motorbootabgabe wird für Seegrundstücke genutzt

Außerdem einigten sich die Abgeordneten darauf, dass die Motorbootabgabe künftig zweckgebunden sein soll, um Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeindeeigentum anzukaufen oder Seegrundstücke attraktiver zu machen, sagte Rohr.

Der einstimmige Beschluss wird am Donnerstag nächster Woche dem Landtag vorgelegt. Dieser wird die Vorlage beschließen, um sie in weiterer Folge in die Landesverfassung einzuarbeiten, sagte Rohr. Auch im Landtag könne man mit Einstimmigkeit rechnen, da auch das Team Kärnten Zustimmung signalisiert habe, sagte Rohr, was ein „positives politisches Gesamtsignal“ für Volksbegehren sei.