Das ganze Land sperrt auf, Zutritt hat man ohne gültigen Coronavirus-Test aber nirgends, weder im Gasthaus noch im Kino noch im Theater. Deshalb sollen ab Mittwoch auch die Selbsttests aus der Apotheke als Eintrittstests fungieren. Gültig wird der Wohnzimmertest aber nur dann sein, wenn er vorher behördlich registriert wurde.
Plattform für Tests: Ab Mittwoch online
Man schickt dazu ein Foto vom Testergebnis samt Personendaten und Code an die Testplattform des Landes und bekommt ein Zertifikat für den absolvierten negativen Test zurück. Wie die Registrierung im Detail funktioniert, wird laut Landespressedienst in einem Video erklärt, das noch am Montag produziert wird und spätestens am Mittwoch gemeinsam mit der Testplattform online gehen soll. Die dazugehörige Internetadresse wird bis Dienstag bekanntgeben. Ab Juni soll die Plattform dann auch zur Schnittstelle für den „Grünen Pass“ werden.
Testfrei sind nur Genesene und Geimpfte
Wem das Selbertesten zu kompliziert ist, kann es auch einfacher haben. 37 Kärnten Gemeinden bieten Testmöglichkeiten an, daneben gibt es die Teststraßen des Roten Kreuzes, die Testbusse, und auch bei vielen niedergelassenen Ärzten kann man sich testen lassen.
Ausgenommen von den Eintrittstests sind Personen, die im letzten halben Jahr eine Infektion durchmachten und das auch mit einem ärztlichem Attest, einem Absonderungsbescheid oder mit einem Antikörper-Nachweis belegen können. Dasselbe gilt für geimpfte Personen ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung. Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen oder ein Ausdruck der Daten aus dem elektronischen Impfpass.
Wohnzimmertest gilt 24 Stunden
Für alle anderen gilt weiter das Motto: testen, testen testen. Wobei der PCR-Test 72 Stunden lang gültig bleibt. Der Antigen-Test von einer Teststraße oder einer Apotheke gilt 48 Stunden als Nachweis. Der Antigen-Test zu Hause gilt 24 Stunden.