Segelboot Hafen Vodice Kroatien Sonnenuntergang
ORF/Rafael Petras
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Tourismus

Kurzurlaub am Meer muss noch warten

Auf den Stränden von Kärntens Nachbarregion Friaul Julisch Venetien werden am Donnerstag alle 25.000 Schirme gleichzeitig geöffnet, als Symbol für den Neustart. Auch wenn die Bundesregierung zu Wochenbeginn CoV-Lockerungen kündigte braucht es für uneingeschränkte Reisen in die Nachbarländer noch Geduld.

Viele träumen schon seit Monaten von einem Cappuccino am Meer. Unter normalen Umständen hätten viele Kärntner das verlängerte Wochenende rund um Christi Himmelfahrt genutzt, um einen ersten Frühlingsausflug nach Italien, Slowenien oder Kroatien zu unternehmen.

Strand von Lignano Sabbiadoro im Herbst
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Strand in Lignano Sabbiadoro

Einreise-Erleichterungen für Italien ab 16. Mai

Doch noch bis diesen Samstag gelten für Italien strenge Einreisebestimmungen, sagte ÖAMTC-Jurist Christoph Kronsteiner: „Für die Einreise benötigt man einen negativen Antigen- oder PCR-Test, danach ist eine fünftägige Pflichtquarantäne anzutreten, sowie anschließend ist ein weiterer Antigen- oder PCR-Test durchzuführen.“ Außerdem müsse man sich bei der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde registrieren. Ab 16. Mai sollte die Einreise nach Italien auch für Touristen wieder möglich sein. Wie die Regelungen im Detail dann aussiehen werde sei noch offen, so Kronsteiner.

Segelboot Hafen Vodice Kroatien Sonnenuntergang
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Sonnenuntergang im Hafen von Vodice in Kroatien

Auch Slowenien und Kroatien haben noch strenge Regeln

Steht ein Besuch in Slowenien oder Kroatien an sind die Einreisebedingungen ähnlich, wenn auch weniger streng: „Für die Einreise benötigt man entweder ein negatives Testergebnis oder den Nachweis einer überstandenen Coronavirus-Infektion, wobei diese maximal sechs Monate zurück liegen darf, oder den Nachweis, dass man bereits beide Teilimpfungen erhalten hat.“ Für Kroatien sei zusätzlich noch eine Onlineregistrierung durchzuführen.

Hürden bei Einreise nach Österreich

Auch die Rückkehr nach Österreich sei laut Kronsteiner nach wie vor mit Hürden verbunden: „Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Österreich sehen noch keine Ausnahme für geimpfte oder genesene Personen vor. Wenn man von touristischen Ausflügen aus dem Ausland zurückkehrt benötigt man für die Einreise nach wie vor ein negatives Testergebnis. Zudem ist vorab eine Onlineregistrierung durchzuführen und man muss sich danach in eine fünftägige Pflichtquarantäne begeben.“

Wie lange das noch der Fall sein wird ist offen. Eine neue Verordnung mit Details, wie die angekündigten Lockerungen aussehen werden, dürfte in den nächsten Tagen erscheinen.