Adler auf dem Landesgericht
ORF
ORF
Gericht

Mordprozess: Lebenslange Haft

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Montagabend ein 37 Jahre alter Mann wegen Mordes und schweren Raubes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er gab zu, im November des Vorjahres einen Salzburger, der ihm eine Waffe verkaufen wollte, erschossen zu haben.

Der Mann wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft und seit elf Jahren von Drogen und Tabletten abhängig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigerin Karin Kostan am Dienstag Rechtsmittel angekündigt. Sie werde gegen die Strafhöhe berufen, denn „mein Mandant hat nichts zu verlieren“, so die Anwältin des 37-Jährigen.

Prozess: Mord und schwerer Raub

Am Landesgericht Klagenfurt hat sich am Montag ein 37 Jahre alter Mann wegen Mordes und schweren Raubes verantworten müssen. Er soll im November des Vorjahres einen 39 Jahre alten Salzburger, der ihm eine Waffe verkaufen wollte, erschossen haben. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, sprach aber von einem Unfall.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im November des Vorjahres in seiner Wohnung in Klagenfurt einen 39 Jahre alten Sportschützen aus Salzburg vorsätzlich erschossen zu haben, um an dessen Waffe zu kommen – mehr dazu in Mordverdacht: 37-Jähriger in Haft (kaernten.ORF.at; 6.11.2020).

Verteidigung: „Opfer im Wahn erschossen“

Beim Angeklagten liege laut einem medizinischen Gutachten eine „breit gefächerte Persönlichkeitsstörung“ vor, daher gehe von ihm eine hohe Gefährlichkeit aus. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Verteidigerin des Angeklagten sagte, der Mann sei kein Monster, sondern ein Mensch mit einer schlimmen Lebensgeschichte. Er sei suchtkrank und habe sich vor slowenischen Drogendealern gefürchtet. Das Opfer habe er im Wahn, ausgelöst durch Tabletten, erschossen.

Mehr Tabletten als üblich genommen

Richterin Sabine Roßmann wollte vom Angeklagten genau wissen, was an jenem 4. November geschah. Der Angeklagte erzählte, er sei in der Früh beim Arzt gewesen und habe Tabletten geholt. Davon habe er dann mehr als üblich genommen, „da diese nicht mehr so wirken würden“. Erst danach habe sich der Salzburger, mit dem er zwei Tage zuvor über das Internet Kontakt aufgenommen hatte, um von ihm eine Faustfeuerwaffe zu kaufen, bei ihm gemeldet und gesagt, er sei unterwegs nach Klagenfurt und er könne ihm die Waffe zeigen.

Gegen Mittag trafen sich die Männer in der Wohnung des Angeklagten. Während der Salzburger im Wohnzimmer saß, ging der Angeklagte ins Schlafzimmer und holte sein Kleinkalibergewehr. Er wollte die Waffe dem Salzburger „nur zeigen“, sagte er vor Gericht. Laut seiner Version löste sich plötzlich ein Schuss und traf den Salzburger tödlich.

Gutachter: Schuss nicht versehentlich abgegeben

Laut einem Gutachten wurde der Schuss jedoch aus nächster Nähe abgegeben und nicht versehentlich. Erst zwei Tage später stellte sich der Klagenfurter der Polizei. Er sagte, er könne es nicht mehr genau sagen, er könne sich nur noch bruchstückhaft erinnern.

Jedenfalls sei er mit dem Auto des Opfers ziellos herum gefahren und habe mehrmals versucht, Suizid zu begehen. Am Montag kamen noch Gutachter zu Wort. Während der Tat soll der Angeklagte zurechnungsfähig gewesen sein.