Einsame Bewohnerin im Altenheim
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Gesundheit

Pflegeheime hoffen auf Lockerungen

Aufgrund der hohen Durchimpfungsrate in den Alten- und Pflegeheimen sollen künftig wieder tägliche Besuche im „kleinen Kreis“ möglich sein. Kärntens Pflegeheimbetreiber begrüßen die Lockerungen, noch fehle aber die entsprechende Verordnung des Bundes.

Ab 19. Mai gelten Lockerungen auch für Besuche in den Alten- und Pflegeheimen. Bisher sind Besuche stark eingeschränkt und nur unter strengsten Auflagen gegen Voranmeldung möglich.

Vier Besuche von höchstens zwei Personen pro Woche

Derzeit dürfen Heimbewohner wöchentlich maximal vier Mal Besuch erhalten, von höchstens zwei Personen. Die Besucher müssen sich vorher anmelden. Und auch für den Besuch selbst gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen, sagte Susanna Brunner von den „Wie daham“-Senioren- und Pflegezentren, „mit negativem Test, FFP2-Maske, Desinfektion, Abstand, also ohne körperlichen Kontakt und in einem ausschließlich dafür vorgesehenen Besuchsbereich.“

Der nachvollziehbare, ja „sehnsüchtige Wunsch“ der Angehörigen und Bewohnerinnen und Bewohner werde unterstützt, so Brunner: „Eine aus meiner Sicht überfällige Verordnung des Gesundheitsministeriums sollte jetzt wirklich Lockerungen bei den Besuchsregeln in den Senioreneinrichtungen ermöglichen.“

Hoffen auf „sinnvolle und klare Vorgaben“

Noch weiß man aber nicht, wie die Lockerungen umgesetzt werden sollen. Es fehle noch die entsprechende Verordnung für die Heime seitens des Bundes, sagte Sonja Kölich von der Diakonie de la Tour, die acht Heime in Kärnten betreibt. Auch Donata Rössler-Merlin, Bereichsleiterin der stationären Pflege der zehn Caritas-Heime sagte: „Vor dem Hintergrund der strengen Hygienemaßnahmen, regelmäßiger Testungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erfolgter Impfungen begrüßen wir, wenn ab 19. Mai wieder täglich Besuche möglich sind.“ Gehofft werde auf sinnvolle wie klare Vorgaben, nach denen man handeln könne.

Gesundheitsministerium weiter für Testpflicht

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, derzeit werden noch Details zu den Lockerungen geklärt. Die Testpflicht für Besucher werde aber voraussichtlich bleiben. Die entsprechende Verordnung werde dann vor dem 19. Mai erlassen.