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Coronavirus

Beschwerden wegen unklarer Impfreihung

Noch immer bestehen zahlreiche Unklarheiten bei Impfwilligen: Vor allem rund um die Priorisierung und die Impfeinladungen von Seiten der Plattform des Landes gibt es Unklarheiten, wobei so mancher auch Ungerechtigkeiten zu erkennen glaubt.

Solche und viele ähnlich gelagerte Fragen erreichen derzeit das ORF Landesstudio Kärnten: „Mein Mann ist um drei Jahre älter als ich, aber er ist noch nicht geimpft und ich schon.“ Oder: „Ich habe vor zwei Wochen die erste Impfung erhalten und nun neuerlich eine Einladung für die Erstimpfung erhalten.“ Aber auch: „In meinem Freundeskreis sind schon so viele geimpft, obwohl sie zum Teil jünger sind als ich und ich habe noch keine Impfeinladung erhalten.“

ORF Radio Kärnten-Redakteurin Isolde Nothnagl fragte deshalb am Donnerstag bei den Verantwortlichen nach. Impfkoordinator Ulrich Radda erklärte, das Land halte sich streng an die Priorisierung. Erklärungen für die oben genannten Fälle könne es mehrere geben. Denn bei der Anmeldung gebe es unterschiedliche Unter-Kategorien, Alter, Berufsgruppen, Risikogruppen und so weiter. Man müsse sich jeden Fall einzeln anschauen.

Probleme wegen mehrerer Angaben oder Zahlendrehern

Dazu Gert Kurat, Coronavirus-Sprecher des Landes Kärnten: „Probleme kann es geben, wenn Leute sich mehrmals anmelden. Das kommt immer wieder vor – hören auch wir immer wieder – wenn Leute sich dann nicht mit demselben Namen, oder nicht mit der gleichen Funktion oder für die gleiche Priorisierung anmelden. Dann kann es zu mehreren Anmeldungen kommen, weil die Registrierung oder Vormerkung nicht gleich sind. Wenn jemand beim Vormerken unterschiedliche Angaben macht – beim Namen, oder einen Zahlendreher drin hat – bei der Sozialversicherungsnummer, beim Geburtsdatum, bei der Telefonnummer – dann kann das natürlich zu Problemen führen.“

Nur letztgetätigte Anmeldung ist gültig

Kurat betont in diesem Zusammenhang auch, dass jeder Impfwillige auch eine Impfung bekommen werde. Habe man das Gefühl, dass etwas schiefgelaufen sei, dann könne man sich noch einmal für die Impfung anmelden. Prinzipiell sei immer die zuletzt getätigte Anmeldung auch die aktuell gültige.