Ein Kurzurlaub zu Christi Himmelfahrt nächste Woche in Italien wird sich auch in diesem Jahr nicht ausgehen. Denn wer nicht aus beruflichen Gründen nach Italien fährt, sondern dort Urlaub machen möchte, benötigt nicht nur einen negativen Coronavirus-Test, sondern muss sich zusätzlich für fünf Tage in Quarantäne begeben. Erst dann kann man sich am Urlaubsort frei bewegen.
Ausnahmen von Quarantänepflicht
Anders in Slowenien. Dort gilt bei der Einreise zwar grundsätzlich ebenfalls eine Quarantäne von zehn Tagen. Für Österreicher, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, entfällt die Quarantäne. Bei Menschen, die eine Erkrankung durchgemacht haben oder deren Impfung, je nach Hersteller, ein bis drei Wochen zurückliegt, entfallen Test- und Quarantänepflicht.
Ebenso für all jene, die durch Slowenien durchreisen. Etwa nach Kroatien. Dort kann man ebenfalls mit einem aktuellen negativen Coronavirus-Test oder einer Bestätigung über eine durchgemachte Infektion einreisen. Das gilt auch, wenn zumindest zwei Wochen vor der Einreise geimpft worden ist.
Rückreise problematisch
Problematisch wird es allerdings bei der Rückreise. Hier werden die vier freien Tage über das verlängerte Wochenende nicht ausreichen. Denn wer aus dem Ausland nach Österreich zurückkehrt, benötigt, Stand Donnerstag, voraussichtlich bis zum 19. Mai nicht nur einen aktuellen negativen Coronavirus-Test, sondern muss auch für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich mittels PCR-Test auf eigene Kosten freitesten.