Chronik

CoV: Keine Strafen fürs Zusammenleben

Mehrere Verfahren im Bezirk Hermagor im Zusammenhang mit Absonderungsbescheiden sind eingestellt worden. Bei den Strafverfügungen vom November waren 300 Euro Strafe vorgesehen, weil sich Infizierte in der gemeinsamen Wohnungen nicht von ihren Lebenspartnern absondern konnten.

Die Bezirkshauptmannschaft war davon ausgegangen, dass in Haushalten, in denen Lebenspartner mit dem Coronavirus infiziert sind, der Mindestabstand nicht eingehalten werde. Dafür hätten die Betroffenen bestraft werden sollen. Die Daten für die Strafverfügung kamen aus der Kontaktverfolgung – mehr dazu in CoV-positiv: Strafe fürs Zusammenleben.

Die Verfahrenseinstellung
ORF

Verwaltungsstrafverfahren eingestellt

Der Gitschtaler Anwalt Ulrich Salburg nahm sich der Fälle an und konterte, dass die Bezirkshauptmannschaft das Vergehen beweisen müsse und nicht die Betroffenen ihre Unschuld. Diese Woche bekamen mehrere Betroffene Post von der Bezirkshauptmannschaft mit der Mitteilung, dass das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt worden sei. Eine Anfrage des ORF Kärnten beim Strafreferat der Bezirkshauptmannschaft, warum das Verfahren jetzt so unkompliziert eingestellt worden ist, wurde bisher noch nicht beantwortet.