Siloballen haben als Winterfutter für die Tiere traditionell eine große Bedeutung. Gerade kleinerer landwirtschaftliche Betriebe kommen nicht ohne sie aus. Dass dieser in Plastik verpackte Futtervorrat in der freien Landschaft zwischengelagert werden darf, hatte das Landesverwaltungsgericht per Erkenntnis nur mehr für neun Wochen erlaubt bzw. danach an eine Bewilligspflicht geknüpft. Der Unmut unter den Bauern war groß, so Landesrätin Sara Schaar (SPÖ): „Wir haben die Problemstellungen durch den Landesverwaltungsgerichts-Entscheid erörtert. Auch wurde eine Rechtsexpertise und ein Gutachten eingeholt und dann gemeinsam diese Lösung erarbeitet.“
Streckung des Zeitraumes für die Lagerung
Diese sieht eine Streckung des Zwischenlagerungszeitraumes vor, so Landesrat Martin Gruber (ÖVP): „Jetzt ist es für die gesamte Mahdperiode bewilligungsfrei. Das bedeutet jedenfalls für ein Jahr, so wie es auch schon seit Jahrzehnten der guten landwirtschaftlichen Praxis entspricht. Das ist auch die einzig praktikable Lösung für die Bauern.“
Geachtet werden muss allerdings darauf, dass die Silageballen nicht in Hochwasserabflussbereichen gelagert werden. Sollte einmal die Jahresfrist überschritten werden und die Silageballen in der freien Landschaft über die Mahdperiode hinaus gelagert werden müssen, muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde um einen Lagerplatz angesucht werden.
Team Kärnten: Bisher Schikane
Team-Kärnten-Obmann Gerhard Köfer sagte am Freitag in einer Aussendung, seit einem Jahr kämpfe er für eine praxisnahe Regelung. Was bisher abgelaufen sei, war eine Schikane und bürokratischer Unsinn. Der Erlass der Naturschutzbehörde habe die Lagerung massiv erschwert und künstlich verkompliziert.
FPÖ begrüßt Lösung
Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Manfred Muhr von der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft Kärnten sagte in einer Aussendung, die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft Kärnten begrüße die präsentierte Lösung. Muhr wies darauf hin, man habe das Thema schon vor einem Jahr angestoßen. Auch für das Holz wurde eine Lösung mit der bewilligungsfreien Lagerung für die Dauer von zwei Jahren getroffen. Das bedeute Rechtssicherheit für die Bauern.