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Chronik

Keine Maske: Lehrerin bekämpft Entlassung

Weil sich eine junge Lehrerin einer höheren Schule in Klagenfurt geweigert hat, in ihrer Schule sämtliche CoV-Schutzmaßnahmen einzuhalten, ist sie von der Bildungsdirektion entlassen worden. Diese Entlassung bekämpft die Frau mit einer Klage. Am Freitag begann der Zivilprozess vor dem Arbeitsgericht.

Noch vor dem offiziellen Beginn des Verfahrens kam es bereits zu einem Streitgespräch im Gerichtssaal. Die junge Pädagogin erschien nicht mit einer FFP2-Maske. Dafür mit einem Gesichtsschild und einem Attest, das ihr Anwalt Richterin Daniela Bliem vorlegte. Das Gesichtsschild sei notwendig, mit einer Maske würde seiner Mandantin sonst übel werden, so der Anwalt.

Richterin reichte Attest zur Begründung

Bei der beklagten Partei, der Bildungsdirektion, sorgte das Attest für Aufregung. Es gebe Zweifel an der Richtigkeit des Attests. Der Richterin hingegen reichte das Schreiben. Sie sagte, sie sei keine Medizinerin, solange die beklagte Partei kein Gegengutachten einbringe, werde sie es akzeptieren.

Keine Maske: Lehrerin bekämpft Entlassung

Weil sich eine junge Lehrerin einer höheren Schule in Klagenfurt geweigert hat, in ihrer Schule sämtliche CoV-Schutzmaßnahmen einzuhalten, ist sie von der Bildungsdirektion entlassen worden. Diese Entlassung bekämpft die Frau mit einer Klage.

Dann setzte die Richterin fort und stellte die Frage, ob beide Parteien eine Möglichkeit einer gütlichen Einigung sehen. Noch dazu, wo sich die Pädagogin erst in ihrem ersten Lehrjahr und damit noch am Anfang ihrer Lehrerkarriere befinde. Außerdem sei der Vertrag der Frau befristet und gehe nur bis September. Selbst wenn sie den Prozess gewinnt, würde ihre das nur bis zum Vertragsende helfen.

Derzeit keine Einigung in Sicht

Man sei für Vorschläge offen, hieß es von Seiten des Anwalts der Lehrerin. Seine Mandantin hätte immer den Arbeitswillen gehabt, es gäbe auch die Möglichkeit der Distanz-Lehre, „außerdem wachsen Lehrkräfte nicht auf Bäumen“.

Anders sieht das die Bildungsdirektion. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sehe man keine Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung. Man könne die Coronavirus-Verordnungen nicht außer Kraft setzen und sehe keinen Spielraum. Mit dem derzeitigen Standpunkt der Lehrerin habe man ein Problem.

Nächster Verhandlungstag im Juni

Die Frau hatte sich ja geweigert, während des Präsenzunterrichts eine Schutzmaske zu tragen – mehr dazu in Keine Maske getragen: Lehrerin entlassen (kaernten.ORF.at; 9.3.2021). Eine rasche Einigung in dem Fall ist somit nicht absehbar. Bei der nächsten Verhandlung sollen Zeugen befragt werden, sie soll im Juni stattfinden.