Angeklagte Prozess Holzskulptur
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Chronik

Toter Bub: Weiter kein Urteil

Nachdem vor fast vier Jahren ein fünfjähriger Bub auf der Gerlitzen von einer Holzfigur erschlagen worden ist, wurdet am Donnerstag der Prozess gegen drei Männer fortgesetzt. Ihnen werden grob fahrlässige Tötung und Gemeingefährdung vorgeworfen.

Der Unfall hatte sich im August 2017 ereignet. Der Bub aus Wien war mit seiner Mutter und seinen Großeltern auf der Gerlitzen bei Villach unterwegs. Vor einem Museum stürzte eine 1,60 Meter hohe und 80 Kilogramm schwere Koboldfigur um und traf das Kind. Was genau passierte, ist bis heute unklar, da Mutter und Großeltern ein paar Schritte vorausgegangen waren. Der Bub wurde reanimiert, starb aber später im Krankenhaus.

Prozess nach Tod eines 5-Jährigen durch Holzfigur

Vor fast vier Jahren wurde ein fünfjähriger Bub auf der Gerlitzen von einer Holzfigur erschlagen. Am Donnerstag mussten sich wieder drei Männer wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten.

Ein Angeklagter verhandlungsunfähig

Wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt sind nun der 55-jährige Pächter der Hütte neben dem Almmuseum und der ebenfalls 55-jährige Obmann der Agrargemeinschaft, die Hütte und Almmuseum verpachtet hatte. Sie sollen die Figuren aufgestellt beziehungsweise nicht gesichert haben. Dem 72-jährigen ehemaligen Obmann der Agrargemeinschaft wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, ihm sollen die Figuren gehört haben. Der Prozess gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit ausgeschieden.

Zeuge: Figur morsch

Ein neuer Zeuge, der bis 2017 eine andere Almhütte auf der Gerlitzen gepachtet hatte, wurde am Donnerstag vernommen. Er gab an, er habe sich nach einem Fernsehbeitrag zum Fall gemeldet, um auszusagen. Dass die Figur morsch und nicht ordnungsgemäß abgeschnitten sei, habe „der ganze Berg gewusst.“

Er berichtete von einem Gespräch zwischen dem Pächter und Obmann, bei dem der Hüttenwirt gewarnt habe, man solle zumindest eine Kette um die Figur legen. Daraufhin habe jedoch der Obmann der Agrargemeinschaft entgegnet: „Hat bisher gehalten, wird auch weiter halten, das reicht schon, das passt schon.“ Dies passe auch zu einer anderen Aussage des Vaters des Obmanns, bei Problemen habe man die Zeit und das Geld, solche auszusitzen.

Angeklagter: „Mir geht es um das Kind“

Ein Verteidiger versuchte daraufhin, die Objektivität des Zeugen infrage zu stellen. Staatsanwältin Denise Ebner fragte den Zeugen daher direkt: „Es gab ein Zivilverfahren wegen der Ablöse der Hütte, ist das jetzt eine Retourkutsche?“ Der Zeuge räumte offen ein, dass man zwar nicht im Guten auseinander gegangen sei, aber „das hat damit nichts zu tun. Das interessiert mich nicht, ich bin objektiv. Mir geht es um das Kind“.

Zuständigkeit weiter unklar

Strittig blieb, wer für die Sicherung des Weges zuständig ist, auf dem die Holzfigur stand. Seit 2017 betreibt die Kanzelbahn das Museum, das sich bei der Hütte befindet. Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass die Kanzelbahn trotzdem nicht für die Wege zuständig sei, sondern dass dies vertraglich weiters zu zwei Dritteln jeweils dem Pächter der Hütte und zu einem Drittel der Agrargemeinschaft obliege. Die Verkehrssicherungspflicht habe immer beim Pächter gelegen. Weiter unklar blieb, wer überhaupt die Figur aufgestellt hatte.