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Chefchen auf Pixabay
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Chronik

Veruntreuung: BH-Mitarbeiterin verurteilt

Wegen Veruntreuung unter Ausnützung einer Amtstätigkeit ist am Donnerstag eine 39 Jahre alte Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Das Urteil für die ehemalige Kassenleiterin einer Bezirkshauptmannschaft lautete 1.440 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingte Haft.

Staatsanwältin Ines Küttler warf Angeklagten vor, insgesamt 125 Mal in die Kasse der Behörde gegriffen und mehr als 52.000 Euro veruntreut zu haben.

Die 39-Jährige zeichnete bei dem Prozess ein tristes Bild von ihrer finanziellen Lage: Da sie mit ihrem Ehemann in schwierigen Verhältnissen gewohnt habe, wären sie in eine neue Wohnung gezogen und hätten sich finanziell übernommen. Ihr Mann sei darüber hinaus arbeitslos und hoch verschuldet gewesen. Ständig habe es Exekutionen gegeben. Freunde, von denen er Geld geliehen hatte, hätten ihn gedrängt, die Beträge zurückzuzahlen.

Tat geschickt verschleiert

Staatsanwältin Küttler sagte, dass die Frau die Veruntreuungen äußerst geschickt verschleiert habe. Die Taten wären so schnell wohl niemandem aufgefallen, wenn die 39-Jährige nicht selbst gestanden hätte. „Wieso haben Sie denn nicht Privatinsolvenz angemeldet?“, wollte die Richterin wissen.

„Mein Vater hat für meine Kredite mitgebürgt. Er hat nicht so eine hohe Pension, deshalb habe ich Angst gehabt, dass er dann mitbetroffen ist“, erklärte die Angeklagte. Sie stehe aber vollinhaltlich zu dem, was sie getan hatte, sagte sie weiters: „Ich habe alles nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren können.“ Sie habe bereits begonnen, den Schaden mit Kleinbeiträgen gutzumachen.

Umfassendes Geständnis abgelegt

In ihrer Urteilsbegründung sagte Richterin Sabine Roßmann, das umfassende Geständnis der Frau und dass sie zur Aufklärung beigetragen hatte, seien ihr mildernd zugute gekommen. Erschwerend sei jedoch die große Anzahl der einzelnen Taten gewesen und dass die Frau ihre Amtstätigkeit ausgenützt hatte. Dennoch hatte der Schöffensenat befunden, dass die Frau nicht ins Gefängnis muss. Die bedingte Haft und 360 Tagessätze zu je vier Euro seien ausreichend.

Die Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.