Wirtschaft

ÖGK warnt Betriebe vor Pleite

Für Verwirrung und Ärger unter Unternehmern sorgt ein Schreiben der Gesundheitskasse (ÖGK). Betriebe, die in der Pandemie Beiträge gestundet bekommen haben, werden auf eine „hohe Insolvenzgefährdung“ aufmerksam gemacht. Bis Ende Juni werden die Beiträge eingefordert, andernfalls wird Einsicht in die Finanzlage des Betriebes verlangt.

Pandemiebedingt ließen sich viele Unternehmer ihre Beiträge bei der Österreichischen Gesundheitskasse stunden. Das ist bis Ende Juni möglich. Auf die Höhe der Außenstände macht das kritisierte Schreiben nun aufmerksam. darin heißt es wörtlich: „Bei Prüfung ihrer Beitragskonten wurde eine hohe Insolvenzgefährdung festgestellt.“

Und die Gesundheitskasse verlangt nun Einsicht in die Finanzen, darunter den Jahresabschluss, eine Schuldnerliste und einen Liquiditätsplan.

Kopfschütteln löst das bei dem Klagenfurter Steuerberater Ulrich Krassnig aus. „Das ist ein Akt der Willkür, dafür gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Die Klienten wurden von dem Schreiben freilich überrascht, zumal sie nur die ihnen zugesagte Stundungsmöglichkeit bis 30. Juni 2021 in Anspruch nehmen.“

1,1 Milliarden Euro Rückstände

Bis Ende Juni will die Gesundheitskasse das Geld nun von den Unternehmern kassieren. Wer die Zahlung nicht schafft, kann aber Ratenzahlungen ab Juli vereinbaren. Auf Nachfrage erklärte die Gesundheitskasse, was im Schreiben an die Unternehmer nicht steht. Man wolle Rückstände abbauen, ohne die Unternehmer in ihrer Existenz zu gefährden.

Silvia Gstättner, die Vertreterin der Arbeitgeber in der Gesundheitskasse sagte, das Schreiben sei nur an wenige Betriebe gegangen. „Dieses Schreiben ist an Unternehmer gegangen, die seit mehr als einem Jahr Außenstände ohne entsprechende Vereinbarung haben, die auch jetzt keine Ratenvereinbarung getroffen haben, sich noch überhaupt nicht gemeldet haben und wo die Außenstände höher als 50.000 Euro sind.“

Die ÖGK sei gesetzlich verpflichtet, die Beiträge einzuholen, sagte Gstättner. „Der Versuch ist jetzt da, zu überlegen, wie man gemeinsam einen Zahlungsplan erstellen kann.“ Ein elektronischer Antrag für Ratenzahlungen steht allerdings erst ab 1. Juni zur Verfügung.