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Politik

Bejagung von Birk- und Auerhahn geregelt

Bisher ist die Bejagung von Birk- und Auerhahn jedes Jahr neu per Bescheid der Jagdbehörde geregelt worden. Am Mittwoch beschloss die Landesregierung eine Verordnung, die eine längerfristige Regelung möglich macht.

Seit Jahrzehnten werden Auer- und Birkhahn, die zu den Raufußhühnern zählen, in Kärnten in eingeschränktem Maß bejagt. Geregelt wurde die Bejagung bisher mittels Bescheiden. Nun wurde eine Verordnung ausgearbeitet und nach Begutachtung am Mittwoch in der Landesregierung beschlossen. Damit werde die Bejagung von Auer- und Birkhahn „auf eine längerfristige und rechtlich solide Basis gestellt", sagte Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP).

Abschuss während Balzzeit erlaubt

Die Bejagung männlicher Exemplare von Auer- und Birkwild wird damit für die Zeit von 10. bis 31. Mai, dem Zeitpunkt der Frühjahrsbalz, erlaubt. Das freigegebene Kontingent beträgt beim Auerhahn für ganz Kärnten 139 Stück pro Jahr, beim Birkhahn 275 Stück pro Jahr. Damit die Population auch weiterhin in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt, müsse die Kärntner Jägerschaft laut Verordnung regelmäßig ein Monitoring des Bestands durchführen und auch die Lebensräume der Raufußhühner erhalten.