Mit Blaulicht und Folgetonhorn fuhr der Sanitäter im Oktober bei Rot in eine Kreuzung ein. In diesem Moment bog eine Frau bei Grün von einem Kaufhausparkplatz in die Hauptstraße ein. Bei der folgenden Kollision starb sie am Unfallort.
Urteil als Kündigungsgrund
Der Angeklagte sei kein typischer Raser, aber mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, sagte Staatsanwältin Karin Schweiger bei der Gerichtsverhandlung im März. Der 21-Jährige wurde damals wegen grob fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Sein Verteidiger sprach von einer furchtbaren Tragödie – mehr dazu in Urteil nach tödlichem Unfall mit Rettungsauto (kaernten.ORF.at; 17.3.2021).
Das Rote Kreuz begründet die jetzige Kündigung des Rettungsfahrers mit dem Urteil. Das sei eine interne Entscheidung gewesen, so Pressesprecherin Melanie Reiter auf ORF-Anfrage.