Chronik

Rot-Kreuz-Fahrer nach Urteil gekündigt

Nach einem tödlichen Unfall im Vorjahr in Wolfsberg ist ein 21 Jahre alter Rettungssanitäter nun vom Roten Kreuz gekündigt worden. Als Grund wird das Gerichtsurteil genannt – der Mann war wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Mit Blaulicht und Folgetonhorn fuhr der Sanitäter im Oktober bei Rot in eine Kreuzung ein. In diesem Moment bog eine Frau bei Grün von einem Kaufhausparkplatz in die Hauptstraße ein. Bei der folgenden Kollision starb sie am Unfallort.

Urteil als Kündigungsgrund

Der Angeklagte sei kein typischer Raser, aber mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, sagte Staatsanwältin Karin Schweiger bei der Gerichtsverhandlung im März. Der 21-Jährige wurde damals wegen grob fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Sein Verteidiger sprach von einer furchtbaren Tragödie – mehr dazu in Urteil nach tödlichem Unfall mit Rettungsauto (kaernten.ORF.at; 17.3.2021).

Das Rote Kreuz begründet die jetzige Kündigung des Rettungsfahrers mit dem Urteil. Das sei eine interne Entscheidung gewesen, so Pressesprecherin Melanie Reiter auf ORF-Anfrage.