Ab sofort dürfen Gemeinden neben der Teststraße mit Gesundheitspersonal auch eine zweite Testmöglichkeit anbieten. Dabei kann jeder einen Coronavirus-Selbsttest machen, unter Aufsicht einer verantwortlichen Person. Diese muss dann das Ergebnis schriftlich auf einem Formular mit Stempel bestätigen.
Diese verantwortlichen Person könne auch ein Gemeindebediensteter sein, sagte Landesgesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ): „Hier wird kein medizinisches Personal gebraucht, sondern nur eine Person die bestätigt, dass der Test korrekt abgenommen wurde und einer Person zuordenbar ist. Dann kann man eine Bestätigung ausfüllen.“
„Teststraße für jede Gemeinde in Kärnten“
Ziel sei es, die Testkapazitäten einfach und unbürokratisch für die Bevölkerung noch einmal zu erhöhen, sagte Prettner. Dieser bestätigte Selbsttest gilt dann auch für den Friseurtermin oder künftig wohl auch für den Gasthausbesuch. „Die Bürgerinnen und Bürger werden beim Zutritt zu Lokalen Nachweise brauchen, das sie negativ getestet sind. Da denke ich, dass die Gemeinden einen wichtigen Beitrag leisten können.“
Derzeit haben allerdings erst 32 der 132 Gemeinden eine eigene Teststraße. „Mit den Schnelltests, die wir jetzt anbieten können, ist es noch einmal leichter, eine Teststraße aufzubauen und ich würde anregen, dass es in jeder Gemeinde in Kärnten diese Möglichkeit geben sollte“, sagte Prettner. Die Finanzierung durch den Bund sei sichergestellt.
Landesbedienstete testen bereits selbst
Ein Selbsttest unter Aufsicht einer verantwortlichen Person gilt 48 Stunden. Diese Coronavirus-Selbsttests unter Aufsicht können auch in Unternehmen durchgeführt werden. Die Landesbediensteten setzen bereits seit dieser Woche auf diese Methode.