Adler auf dem Landesgericht
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Gericht

Ex-Abgeordneter wegen Untreue verurteilt

Wegen Untreue ist am Montag ein 79 Jahre alter ehemaliger Nationalratsabgeordneter am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll Geld vom Konto eines geistig behinderten Mannes auf sein eigenes überwiesen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Behinderte, ein heute 63 Jahre alter Mann, wohnte über Jahre hinweg bei dem Angeklagten. Staatsanwältin Nicola Trinker warf dem 79-jährigen Ex-Politiker vor, er habe seinen Schützling in einem heruntergekommenen Raum hausen lassen. Polizisten brachten den Behinderten im Herbst 2019 einmal nach Hause und dokumentierten, dass das Zimmer und die angrenzenden Sanitärräume völlig verdreckt gewesen seien. Der 79-Jährige wies damals alle Vorwürfe von sich. Das Zimmer sei früher an Gäste vermietet worden. Es sei regelmäßig geputzt worden, liege nicht im Keller und auch die Heizung habe funktioniert.

Vom Vorwurf der Vernachlässigung freigesprochen

Richterin Malina Willgruber sprach den 79-Jährigen schließlich vom Vorwurf der Vernachlässigung frei. Der Ex-Abgeordnete hatte gegenüber den Behörden stets betont, dass er nicht als Sachwalter des Mannes auftreten wollte. Die Richterin verwies auch auf Aussagen von Betreuern, die keine Notwendigkeit gesehen hätten, dass der 63-Jährige von dem Hof des Angeklagten wegkommt. Die Körperpflege des Mannes hätte auch funktioniert, wenn die Frau des Angeklagten dies übernommen hatte.

Der Vorwurf der Untreue drehte sich um Geld, das der 79-Jährige vom Konto des Mannes genommen hatte. Er rechtfertigte sich damit, dass er für Verpflegung und Kleidung 500 Euro pro Monat behoben hatte. Weiters stellte der Angeklagte monatlich 300 Euro für Wohnkosten und 50 Euro für den Strom in Rechnung. Am Konto des Behinderten wurde außerdem noch ein Abbuchungsauftrag eingerichtet. 100 Euro wurden monatlich auf ein Sparbuch überwiesen. Laut Staatsanwaltschaft lief das Sparbuch auf den Angeklagten.

Richterin: 20.000 Euro verwendungswidrig abgebucht

Richterin Willgruber verwies darauf, dass der 79-Jährige Ausgaben für die Verpflegung des Mannes geltend machen habe können: „Aber auch wenn ich sehr großzügig rechne, komme ich immer noch auf 20.000 Euro, die Sie verwendungswidrig abgebucht haben.“ Sie verfügte neben dem Schuldspruch, dass der Angeklagte dem 63-Jährigen 10.000 Euro Teilschadenersatz leisten müsse.

Der 79-Jährige, der ohne Verteidiger vor der Richterin saß, erklärte, er werde gegen das Urteil volle Berufung anmelden. Staatsanwältin Trinker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.