Per Mail buchten die Unbekannten in der Frühstückspension für einen längeren Zeitraum ein Doppelzimmer. Als Bestätigung schickten sie zwei Schecks mit Geldbeträgen in der Höhe von mehreren tausend Euro. Wenige Tage, nachdem der Unterkunftgeber die Schecks erhalten hatte, meldeten sich die Unbekannten. Sie gaben gaben an, den Urlaub wegen eines Krankheitsfalls nicht antreten zu können und forderten den Unterkunftgeber auf, das Geld zurückzuüberweisen.
Rund 100 Euro Schaden erlitten
Obwohl der Unterkunftgeber eine Onlineüberweisung auf ein spanisches Konto in Auftrag gab, konnte der Vorgang von der Bank gestoppt werden. Es stellte sich rechtzeitig heraus, dass die ursprünglichen Schecks gefälscht waren. Der Unterkunftgeber erleidet durch entstandene Spesen einen Schaden von mehr als 100 Euro.