Chronik

Anklage gegen Klagenfurter Zahnarzt

Die Staatsanwaltschaft Graz hat Anklage gegen einen Klagenfurter Zahnarzt erhoben. Dem Mediziner werden Körperverletzung und gewerbsmäßig schwerer Betrug vorgeworfen. Er hat seit 2017 Berufsverbot. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, sagte, der Zahnarzt soll bei mehr als 20 Patienten medizinisch nicht indizierte Eingriffe vorgenommen haben. Dabei handelt es sich um Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und sogenannte „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird.

Der Mediziner soll auch das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges begangen haben. Bei 61 Patienten, so die Staatsanwaltschaft, wurden Leistungen gegenüber Versicherungsanstalten behauptet, die aber tatsächlich nicht erbracht worden seien. Dafür habe der Arzt Ersatzleistungen bekommen. Inklusive einiger Fälle, bei denen es beim Versuch geblieben sei, gehe man von einem Betrag von 51.000 Euro aus, so Bacher.

Seit 2017 Berufsverbot

Der Zahnarzt will Einspruch gegen die Anklage erheben, die noch nicht rechtskräftig ist. Laut seinem Anwalt seien die Vorwürfe „völlig verfehlt“. Die Ermittlungen hatten mehrere Jahre lang gedauert: Nach einer Reihe von Beschwerden war bereits im Herbst 2017 ein Berufsverbot gegen den Zahnarzt ausgesprochen worden. Das hatte bedeutet, dass der Mediziner seine Praxis sofort schließen musste. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.