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ORF/Zrost
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Umwelt

Kein Schutz für alte Privatbäume

Vor 25 Jahren hat der Verfassungsgerichtshof das Land Kärnten aufgefordert, ein Baumschutzgesetz zu erlassen. Bis heute ist das nicht passiert, weil laut Land der Schnitt auf Privatgrundstücken nicht verhindert werden kann. Zur Zeit sorgt ein radikaler Baumschnitt in Villach für Aufregung.

In der Völkendorfer Straße, zwischen Apotheke und Frauengesundheitszentrum, seien drei alte Bäume entkront worden, beklagen Anrainer, die in Zeiten des Klimawandels und überhitzter Städte von einer „unverständlichen Aktion“ sprechen. Gerade alte Bäume seien als Schattenspender schützenswert. Hinzu kommt, dass ein Baum umso mehr Co2 speichert, je älter er ist. Warum also sollten Bäume nicht per Gesetz geschützt werden, wie es der Verfassungsgerichtshof dem Land schon vor Jahrzehnten empfahl? Dafür sprechen auch vielleicht notwendige teure Klimaschutzmaßnahmen in Zukunft.

Extrem gestutzter Baum
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Es wurden keine Triebe gelassen, Experten meinen, manche dieser Bäume werden absterben

Land: Schutz nach Kriterien greift oft nicht

Sara Schaar (SPÖ), die zuständige Umweltschutzreferentin, sagte, es gebe keine geeigneten Baumschutz-Kriterien. Alter, Durchmesser oder Größe seien als Parameter ungeeignet: „Aus naturschutzfachlicher Sicht haben wir die Möglichkeit über Naturdenkmäler. Andere Kriterien zu finden bedeutet immer, bis zu einem gewissen Grad kann der Baum wachsen, dann würde er unter Schutz gestellt werden. Was passiert, zeigt leider die Praxis in den anderen Bundesländern. Die Bäume werden dann gefällt, bevor sie diese Kennziffern erreichen.“ Schaar nannte die Steiermark als Beispiel.

Extrem gestutzter Baum
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Die Bäume wurden extrem zurückgeschnitten

Mit einer eigenen Baumschutzverordnung scheiterte die Stadt Villach im Jahr 1996. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob die Verordnung der Kommune als gesetzwidrig auf, weil es kein entsprechendes Landesgesetz als Grundlage gab. Wie der VfGH damals betonte, bestehe zwar ein Regelbedürfnis, dieses sei aber nur aufgrund landesgesetzlicher Ermächtigungen rechtens.

Dobernig: Orientierung an Wien wäre möglich

Gerald Dobernig (Verantwortung Erde) ist derzeit in Villach für den Umweltschutz zuständig, er kann die Argumente des Landes nicht nachvollziehen: „Das Baumschutzgesetz hat den Vorteil, dass wir als Kommune die Möglichkeit hätten einzugreifen. Diese Möglichkeit haben wir jetzt nicht, wenn auf einem privaten Grundstück Bäume stehen. Dass das nicht möglich ist, ist schwer nach zu vollziehen. Wien macht das so und man bräuchte sich nur daran zu orientieren.“

Dobernig kündigt auch eine Resolution für die nächste Gemeinderatssitzung an das Land an. Dieses hatte 1996 ins Treffen geführt, dass die Mehrheit der Kärntner Gemeinden gegen ein Baumschutzgesetz sei.

Förderung für Pflege von Naturdenkmal Baum

Für Baumbesitzer spielt oft die Haftungsfrage die Hauptrolle und genau hier wird es kompliziert. Denn ein unfachgemäßer Baumschnitt richtet den Schaden oft erst an, er sollte Gärtnern vorbehalten sein. Hausbesorger dürfen nur einfache gärtnerische Tätigkeiten erledigen.

Laut Schaar nützen bisher zu wenige die Möglichkeit, über Naturdenkmäler Förderungen für fachgemäße Baumpflegearbeiten zu beantragen. Schaar will auf Aufklärung und Sensibilisierung setzen. Gesetzlich verhindern ließe sich das Umschneiden von Bäumen nicht, sagte Schaar.

262 Naturdenkmäler in Kärnten

In Kärnten waren es 2020 insgesamt 262 Naturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 1.125,95 Hektar. Das macht einen prozentualen Anteil an der Landesfläche Kärntens von 0,11 Prozent. In den großen Städten handelt es sich in erster Linie um Bäume und Baumalleen. In Villach gibt es 21 Naturdenkmäler, dazu zählen auch der Petschnigteich, das Bösenmoos, das Maibachl und ein Froschteich. In Klagenfurt gibt es 57 Naturdenkmäler. Prinzipiell gelten auch Gletscherschliffe und Stillgewässer zu den Naturdenkmälern.