Haus und Grundstück von Familie Wetenkamp
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Soziales

Deutsche Familie wird nicht abgeschoben

Das „Aufgezeigt“-Team, das sich im Landesstudio Kärnten seit 2017 um Probleme und Anliegen der Kärntnerinnen und Kärntner kümmert, kann einen weiteren Erfolg verzeichnen: Die drohende Abschiebung einer deutschen Familie wurde abgewendet. Der mental beeinträchtigte Sohn der Familie bekommt nun doch einen Job im Birkenhof.

Mitte März wurde über den Fall von Ines, Kevin und Dirk Wetenkamp berichtet, die nach dem Erbe eines Hauses von Hannover nach Kärnten übersiedelten. Ines und Dirk Wetenkamp wollten, dass ihr mental behinderter Sohn Kevin Arbeit in der Beschäftigungswerkstätte „Birkenhof“ findet und stellten auf Anraten der Einrichtung einen Antrag nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz. Das war Grund dafür, dass die gesamte Familie per Bescheid ausgewiesen wurde, sie hätten Österreich innerhalb eines Monats verlassen müssen – mehr dazu in Hoffnung für deutsche Familie.

Familie hätte Sozialleistungen beziehen können

„Aufgezeigt“ und der Anwalt der Familie, Rudi Vouk, wurden aktiv. Vouk hielt die Bescheide des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA) für diskriminierend und menschenverachtend. Der Generalvorwurf des Amts lautete, die Wetenkamps hätten mit ihrem Antrag nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz eine Sozialleistung beziehen wollen und das stünde ihnen in den ersten fünf Jahren nach dem Zuzug aus Deutschland nicht zu.

Ines Wetenkamp war aber nicht bewusst, dass der Antrag eine Sozialleistung bedeuten könnte und dass sie damit die Abschiebung riskiere. Das BFA schreibt im Ausweisungsbescheid, dass Kevins weiterer Aufenthalt eine erhebliche und dauerhafte finanzielle Belastung für das österreichische Sozialsystem darstellen würde.

Bundesverwaltungsgericht urteilt

Der Fall Wetenkamp landet schließlich beim Bundesverwaltungsgericht, dort konnte sich die Familie mit ihrer Beschwerde durchsetzen. Alle drei angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Die Begründung ist ausführlich und kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass die angefochtenen Bescheide rechtswidrig seien. Die Richterin des Bundesverwaltungsgerichts bewertet den Antrag auf eine Leistung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz dezidiert nicht als Sozialleistung.

Die Ausweisung der deutschen Familie würde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzten. Das Gericht bestätigt auch, dass die Familie genügend Einkommen habe, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. So kann die Familie den Fall ad acta legen und in ihrer Wahlheimat Kärnten bleiben. Wie es zuletzt aus der Landesregierung hieß, wird Kevin, wie ursprünglich von der Familie beantragt, eine Stelle in der Beschäftigungswerkstätte „Birkenhof“ bekommen.