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Bedingte Haft nach Unfall mit drei Toten

Nach einem Verkehrsunfall mit drei Toten ist Donnerstag ein Lkw-Lenker am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedinger Haft und 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er übersah ein im Tunnel stehendes defektes Auto, drei Menschen starben.

Der Lkw-Lenker soll laut dem Klagenfurter Landesgericht zwei Sekunden zu spät reagiert haben, weshalb es am 27. Oktober im Großliedltunnel zum tödlichen Unfall kam – mehr dazu in Wieder Lkw-Unfall im Großliedeltunnel. Zuerst erfasste der Lkw eine 26-Jährige Lenkerin aus der Steiermark, die ausgestiegen war, um ans Heck ihres Wagens zu gehen. Das Auto war mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der rechten Spur im Tunnel abgestellt.

Urteil nach Unfall

Sieben Monate Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe: So lautet das nicht rechtskräftige Urteil am Landesgericht Klagenfurt, gegen einen 35 Jahre alten LKW-Fahrer.

Lenkerin und Großeltern tot

Sekundenbruchteile darauf prallte der Sattelzug gegen das Auto. Der Wagen wurde 60 Meter weit nach vorne geschleudert. Die 26-Jährige und ihre 79-jährige Großmutter, die auf dem Rücksitz saß, waren auf der Stelle tot. Der 91-Jährige Großvater auf dem Beifahrersitz starb im Krankenhaus. Nur der 14-Jährige Bruder der Lenkerin überlebte den Unfall schwer verletzt.

„Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen“

Staatsanwältin Doris Wieser warf dem Lkw-Fahrer vor, „die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen zu haben“, dadurch habe er das stehende Auto zu spät erkannt und nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Der 35-Jährige bekannte sich gleich zu Prozessbeginn vollinhaltlich schuldig. Wie es zu dem Unfall gekommen war, ließ sich auch in der Einvernahme des Mannes durch Richter Gerhard Pöllinger-Sorré nicht klären: Der 35-Jährige war nicht zu schnell unterwegs und hatte auch nicht telefoniert – vermutlich habe er sich zu viel auf die Einfahrt in den Tunnel konzentriert und nicht darauf, was im Tunnel war. Alkohol war nicht im Spiel.

Anwältin: Bereut zutiefst

Die Verteidigerin des Mannes meinte, ihr Mandant bereue den Unfall zutiefst, es werde ihn sein Leben lang begleiten, dass er das Auto zu spät erkannt hatte. Es sei ein Fehler gewesen, der jedem Verkehrsteilnehmer passieren könne. Wie Richter Pöllinger-Sorré in seiner Urteilsbegründung sagte, sei dem 35-Jährigen sein reumütiges Geständnis und seine Unbescholtenheit zugutegekommen.

Zeugen wurden nicht gehört, nur Details mit dem Gutachter besprochen. Demnach hätte eine reine Vollbremsung den Unfall nicht verhindert, sondern im Gegenteil, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein viertes Todesopfer gefordert. Das Ausweichen nach links sei die einzig richtige Reaktion gewesen, sie sei aber um 1,3 Sekunden zu spät gewesen.

Urteil nicht rechtskräftig

Seine verspätete Reaktion und unglückliche Umstände hätten zu dem schweren Unfall geführt. Doch es nütze niemandem, wenn der Angeklagte ins Gefängnis gehe, begründete er die Strafe in Form einer bedingten Haft und 300 Tagessätzen in Höhe von jeweils fünf Euro. Der 35-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Wieser gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.