Lakesidepark Klagenfurt außen Vogelperspektive
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Wirtschaft

Landesrechnungshof kritisiert Lakesidepark

Nach einer Prüfung des Landesrechnungshofes haben Trüffel- und Champagner-Konsumation bei Geschäftsessen der Kärntner Beteiligungs-Gesellschaft für Aufsehen gesorgt. Bei derselben Überprüfung stieß der RH auch auf Ungereimtheiten bei der Lakeside-Gesellschaft.

Die Lakeside-Gesellschaft betreibt den Wissenschafts- und Technologiepark nahe der Universität Klagenfurt. Der Landesrechnungshof kritisierte die Vorgehensweise bei Auftragsvergaben für Rechts- und Beratungsleistungen im Lakesidepark. Hier wurden Kosten von über 630.000 Euro gefunden, die bis 2019 im Lauf von fünf Jahren angefallen waren.

Kosten, für die es keine nachvollziehbaren Leistungen gebe, so der Rechnungshof. So würden für eine ordnungsgemäße Rechnungskontrolle detaillierte Stundenaufzeichnung und schriftliche Vereinbarungen mit Rechtsanwälten als Basis für die Abrechnung fehlen, sagt der Landesrechnungshof.

Auslastung des Veranstaltungszentrums sei zu gering

Zudem werden überschrittene Stundenkontingente beim Marketing kritisiert. Kosten von mehr als 85.000 Euro für die Neugestaltung der Webseite seien zu hoch. Ein weiterer Kritikpunkt trifft das Veranstaltungszentrum Lakeside-Spitz. Die Auslastung betrage für die Jahre seit der Eröffnung 2015 nur zwischen 16 und 37 Prozent. Der Rechnungshof empfiehlt eine aktive Vermarktungsstrategie, um die Auslastung für das über 900 Quadratmeter große Areal zu steigern.

Kritik an Vertragsverlängerung

Ausstellungen, Vorträge und Filmvorführungen gibt es aber auch im noch größeren Kunstraum im Lakesidepark. Gab es in den ersten drei überprüften Jahren durchschnittlich noch mehr als 1.100 Besucher jährlich, stellte der Rechnungshof einen Rückgang der Zahl in den Jahren 2018 und 2019 auf jährlich 460 Besucher fest. Zudem sei der Vertrag für den verantwortliche Kurator gleich nach der halben Laufzeit von drei Jahren verlängert worden, kritisiert der Rechnungshof.

Dadurch sei die Direktvergabegrenze von 100.000 Euro überschritten worden. Demnach hätte der Lakesidepark eine Vergabe nach dem Bundesvergabegesetz machen müssen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, für den Kunstraum eine Kosten- Nutzenrechnung zu machen und alternative Konzepte bis hin zur Schließung zu prüfen.