Bürgermeister, Magistratsangehörige oder andere Beamte, Reinigungs- und Küchenpersonal und andere sollen in den heimischen Pflegeheimen geimpft worden sein, obwohl sie nach dem Impfplan noch nicht dran gewesen wären. Immer wieder sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Anonyme Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen riefen die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die die Polizei mit Ermittlungen beauftragte.
Verdacht des Amtsmissbrauchs
Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Das ist in diesem Fall eine schwierige Beweisführung, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Tina Frimmel-Hesse. Eine Anklageflut sei nicht zu erwarten, denn vor allem zwei Argumente werden ins Rennen geführt. Am Anfang wurden vielerorts noch keine Ersatzlisten geführt, und die Vorgabe des Bundes lautete ja, es dürfe auf keinen Fall übrig gebliebener Impfstoff weggeworfen werden.
Frage nach strafrechtlicher Relevanz
Ist es also besser, in Kauf zu nehmen, dass der Impfstoff unbrauchbar wird oder jemanden zu impfen, der gerade zur Stelle ist? Diese Frage gilt es zu klären. Es sind auch noch Zeugen notwendig, die die mutmaßlichen Impfvordrängler belasten. Ein Abschlussbericht ist noch länger nicht in Sicht, es gebe viele unterschiedliche Fälle. Ob strafrechtlich schließlich etwas übrig bleibe, sei fraglich, sagte Frimmel-Hesse. In Oberösterreich und Salzburg wurden wegen ähnlicher mutmaßlicher Impfvordrängler die Ermittlungen eingestellt.