Talstation der Goldeckbahn nach Unglück
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Chronik

Ermittlungsstand beim Unglück Goldeck

Im April 2019 ist auf dem Goldeck ein 45-jähriger Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten an der Seilbahn ums Leben gekommen. Die Ermittlungen laufen dazu immer noch. Die Staatsanwaltschft Klagenfurt informierte über den Stand der Ermittlungen in einer Medienaussendung, man steht wieder am Anfang.

In der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es: „Am 2.4.2019 führten mehrere Mitarbeiter der Golddeck Bergbahn GmbH im Spannraum der Mittelstation Wartungsarbeiten durch. Im Zuge dieser Wartungsarbeiten wird alle sechs Jahre das Tragseil mechanisch vom Spannraum der Mittelstation mehrere Meter nachgelassen, um eine Entlastung des Tragseils zu bewirken. Dabei wird das Seil zentimeterweise bei zwei Spannböcken gelockert, wobei dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nimmt.“

Während dieser Arbeiten habe sich der tödliche Unfall ereignet, bei dem einer dieser Spannböcke aus der Verankerung gerissen und das dadurch lose Tragseil durch den Spannraum geschleudert wurde und unglücklicherweise einen Mitarbeiter getroffen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Goldeckbahn nach Unglück
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Die Bahn ist seit dem Unfall außer Betrieb

Gutachter: Verankerungsschrauben aus Boden gerissen

Am Tag nach dem tödlichen Unfall sei ein Gutachtensauftrag an einen gerichtlich beeideten Sachverständigen für Seilbahnanlagen erteilt worden. Dieser sei in seinen Expertisen vom 10.5.2019 und 9.9.2019 zum Schluss gekommen dass die Verankerungsschrauben des Spannblocks aufgrund enormer Gewalteinwirkung aus dem Boden gerissen wurden. „Gleichzeitig wurde eine Materialermüdung bzw. ein Materialfehler nach eingehender Untersuchung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen wurden Fehler im Arbeitsablauf und waren auch die herrschenden Windverhältnisse unbedenklich.“

Unfall Goldeck: Keine Ursache gefunden

Vor zwei Jahren ist auf dem Goldeck ein Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten an der Seilbahn ums Leben gekommen. Die Ermittlungen dazu laufen noch immer, nach wie vor ist die Unglücksursache aber unklar. Die Staatsanwaltschaft steht nun wieder am Anfang der Ermittlungen.

Zeugen berichteten von Flugzeug

Weiters heißt es in der Mitteilung, dass Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen, die von einem seilnahen Überflug einer Herkules C130 Transportmaschine des Österreichischen Bundesheeres berichteten, diesem Umstand verstärkt Beachtung geschenkt worden sei. „Aufgrund der (teilweise) geringen Flughöhe konnte objektiv keine durchgehende Flugroute von der Austro Control zur Verfügung gestellt werden. Dabei waren die Aussagen jener Zeugen die das Flugzeug vom Boden aus beobachteten mit jenen der im Flugzeug befindlichen nicht in Einklang zu bringen.“

Ermittlungen gegen Piloten

Die Flugzeugmannschaft hätten angegeben, dass sie den Flug entsprechend der vom Österreichischen Bundesheer übermittelten Flugwegdaten durchgeführt hatten, wobei sie auch auf die GPS-Daten der Herkules C130 verwiesen. Aufgrund des bestehenden Anfangsverdachtes sei ein Ermittlungsverfahren gegen den Piloten des Flugzeuges wegen § 81 Abs 1 StGB eingeleitet und dieser als Beschuldigter erfasst worden.

Der von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestellte gerichtlich beeidete flugtechnische Sachverständige sei in seinem abschließenden Gutachten – unter Berücksichtigung der Verantwortung des beschuldigten Piloten – zum Schluss gekommen, dass ein Überflug über das Tragseil unwahrscheinlich und nicht nachweisbar sei. Begründend führte er aus, dass es betreffend Größe und Entfernung von Luftfahrzeugen unterschiedlicher Dimensionen zu massiven Fehleinschätzungen durch Laien komme.

Gutachten: Falsche Zeugeneinschätzungen

Erfahrungswerte zeigen, dass sich das Flugzeug tatsächlich fünf mal höher und fünf mal weiter entfernt bewegt habe, als von den Zeugen am Boden geschildert werde. Die Herkules C130 sei zu einem Zeitpunkt vom Radar im Raum Villach erfasst worden, das einen Überflug der Seilbahntrasse welcher ein Zeuge mit konkreter Zeitangabe angibt, ausschließe. Weiters sei die Flugroute die sich aus den Beobachtungen der am Boden befindlichen Zeugen ergebe, einerseits technisch nicht möglich und anderseits hätten die Sink- und Steigflüge für die Crewmitglieder infolge der hohen G-Belastung als äußert unangenehm bis gefährlich empfunden werden müssen.

„Der Gutachter kommt daher kurz zusammengefasst zum Ergebnis, dass ein Überflug der Herkules C130 über das Tragseil der Goldeck-Seilbahn als unwahrscheinlich und nicht nachweisbar sei. Davon ausgehend war das Ermittlungsverfahren im Einklang mit dem abschließenden Gutachten des flugtechnischen Sachverständigen vom 18.2.2021 gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen.“

Da laut Staatsanwaltschaft somit Unglücksursache nach wie vor nicht geklärt ist, wird weiterhin gegen unbekannte Täter ermittelt.