Landesgericht Klagenfurt außen
ORF
ORF
Chronik

Zusatzstrafe für Vergewaltiger

Ein 30 Jahre alter Mann musste sich am Donnerstag erneut wegen einer Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Der Mann wurde bereits für neun Vergewaltigungen rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr.

Mit dem aktuellen Urteil muss der Mann für insgesamt elf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi ist nicht rechtskräftig.

Opfern in Maisacker aufgelauert

Dem 30-Jährigen, der bereits im Herbst vor Gericht stand, wurde vorgeworfen, über vier Jahre hinweg fünf Frauen vergewaltigt zu haben, in fünf Fällen war es beim Versuch geblieben. Seinen Opfern lauerte er meist spätabends nahe einer Großdiskothek auf und zerrte sie in einen Maisacker.

Beim Prozess bekannte sich der Südostafrikaner überraschend zu neun angeklagten Taten schuldig, die zehnte Vergewaltigung bestritt er jedoch, weshalb dieser Fall ausgeschieden wurde. Das Urteil im Herbst lautete auf 13 Jahre Haft, die Strafe wurde im Jänner vom Oberlandesgericht Graz auf zehn Jahre reduziert.

Auch bei zehnter Vergewaltigung schuldig

Am Donnerstag stand die zehnte Vergewaltigung, die dem Mann angelastet wurde, zur Verhandlung. Nach einigem Hin und Her und einer Unterredung mit seinem Verteidiger bekannte sich der 30-Jährige schließlich auch zu dieser Tat schuldig.

Der Sachverständige Franz Schautzer erklärte in seinem Gutachten, die betroffene Frau leide seit der Tat an einer Depression sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung, was als schwere Körperverletzung zu klassifizieren sein. Staatsanwältin Nicola Trinker dehnte daher die Anklage aus, weshalb der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre stieg.

Opfer und Täter kannten sich

Richter Kugi erklärte, die angeklagte Vergewaltigung sei anders abgelaufen als die anderen, der Täter und das Opfer hätten sich gekannt. Trotzdem bleibe eine Vergewaltigung ein Kapitalverbrechen und gehöre entsprechend sanktioniert, sagte Kugi. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.