Chronik

Causa Birnbacher: WKStA meldet Rechtsmittel an

Im Falle des vom Landesgericht Klagenfurt freigesprochenen Anwalts, der sich wegen Untreue in der Causa Birnbacher verantworten musste, hat nun die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Dieser Schritt sei auf Anweisung der Oberstaatsanwaltschaft erfolgt, heißt es.

Der Anwalt, der vergangene Woche nicht rechtskräftig freigesprochen wurde, hatte die Landesholding beim Verkauf der Landesanteile der Hypo an die Bayrische Landesbank juristisch beraten. WKStA-Sprecher Rene Ruprecht bestätigte am Mittwoch, dass – auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft – Rechtsmittel angemeldet werden.

Bei dem Prozess war es um das Millionenhonorar gegangen, das der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher 2008 von der Kärntner Landesholding für seine Rolle beim Verkauf der Landesanteile der Hypo Alpe Adria-Bank an die Bayerische Landesbank erhalten hat. Birnbacher hätte für ein Gutachten zwölf Millionen Euro bekommen sollen, erst nach massiven Protesten war das Honorar auf sechs Millionen Euro reduziert worden. Im Strafprozess 2012 gestand Birnbacher, dass das Honorar teilweise an die Parteien des ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmannes Jörg Haider und des Ex-ÖVP-Chefs Josef Martinz fließen hätte sollen. Die tatsächliche Leistung des Steuerberaters wurde vom Gutachter mit maximal 300.000 Euro bewertet, 5,7 Millionen flossen demnach zu Unrecht.

Richter: Beweis nicht erbracht

Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schöffensenat beim Prozess gegen den Anwalt vorsaß, meinte in seiner Urteilsbegründung, der Beweis sei nicht erbracht worden, dass der Anwalt an den Untreuehandlungen mitgewirkt habe. Er habe sich auf die Gutachten namhafter Experten gestützt, diese seien von der Staatsanwaltschaft aber nicht angeklagt worden.