Chronik

Ex-BZÖ-Abgeordnete wegen Betrugs verurteilt

Die ehemalige BZÖ-Landtagsabgeordnete Johanna Trodt-Limpl ist am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage warf ihr schweren Betrug, Veruntreuung und Untreue vor.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, ihrer damaligen Partei mit falschen Rechnungen mehr als 20.000 Euro heraugelockt zu haben. Die Ex-Politikerin bekannte sich gleich zu Beginn des Prozesses schuldig. Sie wurde nicht rechtskräftig zu einer sechsmonatigen bedingten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt. Den Schaden von rund 22.000 Euro hatte sie 2017 wieder gut gemacht. Die Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis bedeutet.

Bedingte Haftstrafe für Ex-BZÖ-Politikern

Die ehemalige BZÖ-Landtagsabgeordnete Johanna Trodt-Limpl ist am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die Anklage hat ihr schweren Betrug, Veruntreuung und Untreue vorgeworfen.

Letztverantwortlich für Parteifinanzen beim BZÖ

Johanna Trodt-Limpl hat schon bessere Zeiten hinter sich: Die ehemalige Politikerin war zwei Perioden lang Landtagsabgeordete, zuerst für die Freiheitlichen und dann für das BZö. Vor ihrem Ausscheiden aus der Politik war sie auch Landes- und Bundesparteichefin beim BZö und Letztverantwortliche für die Parteifinanzen. Als solche bezog sie auch 21.000 Euro aus der Parteikasse für einen Sprachkurs, den sie nie besuchte. „Besonders professionell war das ja nicht“, bemerkte Richter Gernot Kugi. Die Rechnung habe ein falsches Logo enthalten, außerdem stimmte der Name der angeführten Universität nicht mit der tatsächlichen überein und es wurde auch ein weiterer Politiker als Teilnehmer angeführt, der von seiner vermeintlichen Teilnahme nichts wusste.

Unbekannter Dritter soll zur Tat verleitet haben

„Ich habe mich verleiten lassen von einer dritten Person, die ich hier nicht nennen möchte“, erklärte Trodt-Limpl. Auf die Frage, warum sie diese Person nicht nennen wollte, meinte die Angeklagte, dass sie nun einfach einen Schlussstrich ziehen wolle.

Die ausgebildete Religionslehrerin stieg neben ihrer politischen Karriere auch im Zivilberuf bis zur Bezirksschulinspektorin auf. Beim Prozess zeigte sie sich vor Richter Gernot Kugi geständig und reumütig. Sie habe Fehler gemacht habe und das tue ihr leid, sagte sie. Auf die Frage, warum schon 2017 die Wiedergutmachung aber erst jetzt das Geständnis erfolgt sei, sagte Verteidiger Peter Fejan: „Es ist, wie ich auch in meinem Plädoyer ausgeführt habe,umfangreichst ermittelt worden und nur dieser Tatstrang übrig geblieben. Es ist verständlich, dass man sich nicht zu allem geständig verantwortet, weil durch Einstellungen auch viel wegfällt.“

Staatsanwältin schenkte Reue keinen Glauben

Staatsanwälting Ines Küttler bezweifelte die Reumütigkeit der Angeklagten, auch weil sich Trodt-Limpl bei der Gerichtsverhandlung nicht sonderlich wortreich gab. Ungesagt blieb auch, was mit dem Geld für den vermeintlichen Sprachkurs passierte. Die Staatsanwältin verwies schließlich in ihrem Plädoer auf die Zahlung einer Diversion aus einem anderen Ermittlungsverfahren gegen Trodt-Limpl, aber dazu später mehr.

Vorgeworfen wurde der Angeklagten neben einigen Rechnungen für Wirtshausbesuche in geringer Höhe auch die Weitergabe eines Autos im Wert von 5.500 Euro an den ehemaligen Finanzreferenten der Partei. ine weitere Front in der Verhandlung betraf ein Auto, das die Partei verkauft hatte, für das aber nie Geld geflossen war. Hier zeigte sich der ehemalige Finanzreferent geständig: Er hatte das Auto übernommen, in der Buchhaltung der Partei blieb aber lediglich eine „Gutschrift“ stehen.

Ex-Finanzreferent erhielt Diversion

„Sie sehen ein, dass die Partei damit geschädigt wurde?“ konfrontierte Richter Kugi den Mann. „Ja, deswegen tut es mit leid, da hätte das Geld fließen müssen als wir die Übergabe gemacht haben“, antwortete dieser. Nach diesem Geständnis und dem Versprechen, die ausständigen 5.500 Euro an das BZÖ zu überweisen, bot Richter Kugi dem Ex-Finanzreferenten eine Diversion an, die er auch annahm: Er muss 5.400 Euro Geldbuße bezahlen, das entspricht 180 Tagessätzen in Höhe von je 30 Euro.

Eine Diversion kam für Trodt-Limpl nicht infrage: Sie hatte eine solche bereits im Jahr 2016 erhalten. Damals wurde gegen sie und einen weiteren ehemaligen BZÖ-Landtagsabgeordneten wegen Förderungsmissbrauchs ermittelt. Es ging um 150.000 Euro Klubförderung, die man verwendet habe, um einem Kärntner Autohändler während einer Umbauphase mit einem kurzfristigen Darlehen unter die Arme zu greifen.

Staatsanwältin: Diversion mit BZÖ-Geld bezahlt?

Eben diese Diversion habe bei der Ex-Abgeordneten keine Wirkung gezeigt, sagte Staatsanwältin Küttler in ihrem Plädoyer – sie brachte auch die Möglichkeit ins Spiel, dass Trodt-Limpl mit dem Betrug mittels falscher Kurs-Rechnung die Diversion bezahlen wollte. Die Angeklagte selbst hatte im Prozess auf entsprechende Fragen keine Antworten gegeben. Doch nicht nur aus spezial-, sondern auch aus generalpräventiven Gründen beantragte die Staatsanwältin eine empfindliche Strafe: „Die Angeklagte hat die Partei als Selbstbedienungsladen gesehen. Das ist einer Demokratie unwürdig und es braucht ein deutliches Zeichen, dass ein solches Verhalten inakzeptabel ist.“

Mildes Urteil auch wegen langer Verfahrensdauer

Richter Kugi begründete die bedingte Haft und die 240 Tagessätze zu je 50 Euro unter anderem mit der langen Verfahrensdauer, was Trodt-Limpl mildernd zugute gekommen war, außerdem habe sie das Geld bereits zurückgezahlt. Andererseits habe sie als Spitzenpolitikerin eine Vorbildfunktion gehabt, was erschwerend ins Gewicht fiel. Der Verteidiger der Ex-Politikerin, Peter Fejan, erklärte, seine Mandantin nehme das Urteil an, Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab.Das Urteil gegen Trodt-Limpl, 12.000 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft, ist damit nicht rechtskräftig.