Derzeit steht die Altersgruppe der 65- bis 79-jährigen im Fokus der Coronavirus-Impf-Strategie. Es gibt aber immer wieder Verwirrung rund um die Bestätigung einer durchgeführten Corona-Impfung. Denn nicht immer wird eine Impfung klassisch in einem Impfpass vermerkt. Rückmeldungen zufolge erhalten viele geimpfte Menschen lediglich ein Kärtchen als Nachweis.
Ulrich Radda, Leiter des medizinischen Dienstes bei der österreichischen Gesundheitskasse, klärt auf: „Was die analogen Impfpässe betrifft, schaut der Status Quo so aus, dass es von Impfstoff zu Impfstoff verschieden ist. Ein Impfstoff hat die bekannten Pickerln, die man in den Impfpass einkleben kann und der Arzt bestätigt damit Impfung. BiontechPfizer etwa hat eine Karte, die man dann in den Impfpass hineinkleben oder legen kann.“
Vermerk im e-Impfpass via ELGA erfolgt immer
Egal welcher Impfstoff verimpft wurde, ein Nachweis im elektronischen Impfpass erfolgt immer. Jede Corona-Schutzimpfung werde dort eingetragen, so Chefarzt Ulrich Radda. "Sämtliche Impfärzte müssen eingebunden sein, so dass die Impfung in diesen Impfpass eingepflegt wird. Das ist dann auch im Nachhinein jederzeit nachvollziehbar.“
Der e-Impfpass nutzt die technische Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Der Nachweis über eine erfolgte Impfung kann dann über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at abgerufen und ausgedruckt werden.
Datenschutz: Impfung für Gesundheitspersonal einsehbar
Eingesehen werden dürfen die Impfpass-Daten dann beispielsweise von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und öffentlichen Impfzentren. Unterdessen werden in Kärnten fünf permanente Impfzentren etabliert. Ziel ist es, ab Mitte bis Ende April, an jedem Wochenende mehr als 22.000 Impfwillige immunisieren zu können.