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Coronavirus

Osterurlaub im Ausland nur mit Hürden

Vor der Pandemie haben viele Kärntner die Osterferien als erste Gelegenheit des Jahres genutzt, um Urlaub in Italien, Slowenien oder Kroatien zu machen. Strenge Einreisebestimmungen und eine verpflichtende Quarantäne bei der Rückkehr machen das heuer praktisch unmöglich.

Österreich verhängte für die Nachbarländer Reisewarnungen der höchsten Stufe. Das heißt, vor touristischen und nicht unmittelbar notwendigen Reisen wird gewarnt.

Strenge Regeln für Osterurlaub im Ausland

Vor der Pandemie nutzten viele Kärntner die Osterferien als erste Gelegenheit des Jahres, um ein paar Tage nach Italien, Kroatien oder Slowenien zu fahren. Strenge Einreisebestimmungen durch andere Länder und eine verpflichtende Quarantäne bei der Rückkehr nach Österreich machen einen Osterurlaub im benachbarten Ausland aber praktisch unmöglich.

Ein Osterurlaub, zum Beispiel in Italien, ist mit vielen Hürden gespickt, auch wenn man dort einen Nebenwohnsitz angemeldet hat, sagt ÖAMTC-Jurist Christoph Kronsteiner. Man reise von einer Quarantäne zur nächsten.

Registrierung, Tests und Quarantäne

„Wenn man aus privaten Gründen nach Italien reist, müsste man bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, vorweisen. Zudem muss man sich in Quarantäne begeben und nach maximal 48 Stunden einen weiteren Antigen- oder PCR-Test machen.“

Christoph Kronsteiner ÖAMTC-Jurist
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ÖAMTC-Jurist Christoph Kronsteiner

Nach 14 Tagen Quarantäne wäre ein dritter Test zu machen. „Dazu kommt eine Registrierung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde und ein verpflichtendes Selbstdeklarationsformular ist ebenfalls mitzuführen“, so der ÖAMTC-Experte.

Selbsterklärungsformular für Italien
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Selbstdeklarationsformular auf Englisch

Quarantäne auch bei Rückkehr

Bei der Rückkehr nach Österreich ist wieder ein aktueller PCR- oder Antigen-Test notwendig. Zusätzlich muss man sich noch in eine zehntägige Heim-Quarantäne begeben. Frühestens am fünften Tag der Quarantäne kann man sich wieder freitesten, außerdem ist eine Registrierung vor der Rückreise nötig.

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Antigen-Schnelltest

PCR-Tests oder Quarantäne in Slowenien und Kroatien

Bei einer Urlaubsreise nach Slowenien oder Kroatien wird ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, verlangt. Alternativ gibt es die zehntägige Heimquarantäne. Nach frühestens fünf Tagen kann man sich freitesten.

Ausnahmen gib es beim Nachweis bereits erhaltener Coronavirus-Impfungen bzw. einer bereits überstandenen Coronavirus-Erkrankung. Die strengen Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich – also Test, Registrierung und Heimquarantäne – müssen aber auch hier zwingend eingehalten werden.