Noch zu Beginn des Jahres äußerte auch die Behindertenanwaltschaft in Kärnten große Sorge – mehr dazu in „Menschen mit Behinderung rasch impfen“. Menschen mit Behinderung seien damals im Impfprogramm kaum vorgesehen gewesen. Doch das habe sich bald geändert, sagte Scheiflinger: „Aufgrund dieser Neustrukturierung und Neuaufnahme der Zielgruppe ist Bewegung in das Impfprogramm für Menschen mit Behinderung hinein gekommen. Es laufen seit Ende Februar Impfungen für Menschen, die Leistungen aus dem Chancengleichheitsgesetz beziehen.“
Im Notfall kommt geimpfter Assistent
Dazu gehören auch Menschen, die im Alltag, bei der Berufsausübung in der Schule oder beim Studium auf Assistenz angewiesen sind. Auch die Assistenten werden in diesem Zuge geimpft, natürlich auf freiwilliger Basis. Im Falle einer Coronavirus-Infektion bei einem Menschen mit Behinderung, bemüht sich die Trägerorganisation um einen Assistenten, der bereits geimpft ist und mit zusätzlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen seinen Dienst verrichten könne, so Scheiflinger: „Bis dato ist keine einzige Situation bekannt, wo es zu einer Notsituation gekommen ist.“
„Kärnten liegt im Spitzenfeld“
Mittlerweile ist der Großteil der Menschen mit Behinderung, die eine Leistung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz erhalten, mit der ersten Impfung versorgt. Kärnten liege da im österreichischen Spitzenfeld, so Scheiflinger. Menschen, die keine Leistung oder Pflegeförderung nach dem Chancengleichheitsgesetz bekommen, müssen sich bei der Impfplattform des Landes anmelden. Zusätzlich impfen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die Reihung erfolgt nach Vorgaben des nationalen Impfgremiums wie etwa Risikogruppenzuteilung oder Alter.